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5. Februar 2014 3 05 /02 /Februar /2014 15:37

13. Januar 2014: Sex-Skandal im Vatikan? - Schweizergardisten packen aus

Traditionell bewacht die Schweizergarde Papst und Vatikan. Doch offenbar dient die Truppe nicht nur allein dem Schutz, sondern auch als Lustobjekt einiger Diener Gottes. Ex-Gardisten berichten über unmoralische Angebote und sexuelle Belästigungen....

Anfang des Jahres berichtete die Zeitung "Schweiz am Sonntag" erstmals über einen Gardisten, der von einem Dutzend Geistlichen belästigt wurde. Die Geistlichen bis hinauf zum Bischof und Kardinal hätten ihm sexuell motivierte Avancen gemacht, wird der ehemalige Gardist in der Zeitung zitiert. Mit jeder Menge Alkohol, Einladungen und sexuellen Angeboten sollen sich die Diener Gottes ihm genähert haben. Dem Bericht zufolge gab es ganz unverhohlene Anfragen, zum Beispiel als "Dessert mit zwei Beinen zu einem erlesenen Mahl" zu fungieren.

http://www.n-tv.de/panorama/Schweizergardisten-packen-aus-article12065251.html

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3. Februar 2014 1 03 /02 /Februar /2014 16:45

Gegendarstellung - Richtigstellung - Widerruf einer Behauptung

 

Der Unterzeichner hat folgendes über Peter Schruth behauptet:

 

Einen von behinderten Opfern anerkannten Opfervertreter hat er zunächst ausgeladen und erst nach massivem Protest wieder zum „Lenkungsausschuss“ zugelassen.

 

Diese Behauptung ist falsch. Sie wird hiermit widerrufen und ab heute an keiner Stelle im Internet mehr verbreitet. Die Behauptung ist Konsequenz einer fehlerhaften Übermittlung, die nicht passieren darf. Der Unterzeichner bittet Peter Schruth um Entschuldigung. 

 

Ungeachtet davon bleibt die Kritik am Wirken von Peter Schruth am "Runden Tisch Heimerziehung" 

 

Wetter (Ruhr), 08. 11. 2014

 

Helmut Jacob 

Februar 2014: Hilfe für traumatisierte Opfer soll stark eingeschränkt werden

"Sie litten unter schwerem psychischen Druck und körperlicher Gewalt. Jetzt sollen die Leistungen für die Opfer der Heimerziehung in der DDR stark eingeschränkt werden. Der Ombudsmann der Betroffenen droht mit Rücktritt."

http://www.tagesspiegel.de/politik/fonds-fuer-ddr-heimkinder-hilfe-fuer-traumatisierte-opfer-soll-stark-eingeschraenkt-werden/9422100.html

Dem Artikel ist zu entnehmen,  dass am kommenden Mittwoch über ein Eckpunktepapier der Bundesregierung beraten werden und Beschlüsse gefasst werden sollen. Nach Info's des "Tagesspiegel" sollen die bisherigen Sachleistungen in Höhe von 10.000,-€  "ausschließlich für Therapien, für Aufarbeitungen und Qualifizierungsmaßnahmen bereitgestellt werden." Die Antragssteller sollen sich laut Eckpunktepapier künftig entscheiden, "ob sie diese zweckgebundenen Leistungen wählen oder sich alternativ dazu 3000 Euro (bei nachgewiesener besonderer finanzieller Bedürftigkeit 5000 Euro) auszahlen lassen." Zusätzlich sei geplant, die Frist für die Beantragung der Mittel Mitte des Jahres enden zu lassen. 

Ombudsmann Schruth, Sprecher des Lenkungsausschusses, droht seinen Rücktritt für den Fall der Umsetzung dieses Eckpunktepapieres an. "Das Vorgehen widerspreche dem ursprünglichen Anliegen des Fonds und führe zu einer Ungleichbehandlung zwischen Ost und West sowie zwischen denen, die bereits Leistungen beantragt haben, und denen, die das bisher noch nicht getan haben."

 

Kommentar:

Zunächst gilt es festzuhalten, dass Peter Schruth von der Mehrheit der Opfer abgelehnt wird. Er wurde ihnen vor dien Nase gesetzt. Seine Rolle am „Runden Tisch Heimerziehung“ (RTH) gab und gibt Anlass zu reichlicher Kritik. Auch als Ombudsmann hat er sich nicht mit Ruhm bekleckert. Einen von behinderten Opfern anerkannten Opfervertreter hat er zunächst ausgeladen und erst nach massivem Protest wieder zum „Lenkungsausschuss“ zugelassen. (Als dieser Behindertenvertreter das Gefühl bekam, dass der Lenkungsausschuss nur die Funktion hat, Opfern die unsägliche Empfehlung des RTH und den nachfolgendenden Gesetzesbeschluss schmackhaft zu machen und sie durch die Hintertür doch noch zur Zustimmung der Beschlussempfehlungen des RTH zu gewinnen - die meisten Opfervertreter haben ihre erpresste Zustimmung widerrufen - hat er freiwillig das Feld geräumt.) Wenn Schruth nun über Ungleichbehandlung von Ost und West schwadroniert, ist dies, freundlich ausgedrückt, lächerlich. Sobald der Opferfonds West leer ist, beginnt jenes Theater, das im Osten dargeboten wird, auch hier: Man wird die Leistungen einschränken. Sicher wartet man schon sehnlichst darauf, dass die Inanspruchnahme des Opferfonds West termingebunden zu Ende geht. Das Geld, dass dann im Pott ist, geht in den Osten. Das Gejammer von Schruth geschieht von falscher Stelle zur falschen Zeit. Er hätte schon am RTH die Brocken hinschmeißen sollen. Das hätte seinen guten Ruf erhalten, wenn nicht sogar gestärkt. Jetzt geht er angeschlagen vom Platz, egal, ob seine Drohung Wirkung hat, oder nicht. 

 

Runder Tisch Heimerziehung, Lenkungsausschuss, Heimkinder, Heimopfer, Evangelische Kirche, Katholische Kirche, Caritas, Diakonie, Erziehungsanstalt, Gewalt, sexuelle Gewalt  

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3. Februar 2014 1 03 /02 /Februar /2014 13:44

"Unglaublich, aber wahr: Evangelische Landeskirche Hannover zahlt seinen Opfern bis zu 32.000 Euro Wiedergutmachung"

So überschrieb ich einen Artikel in meinem Blog, in dem es um Leistungen der Evangelischen Landeskirche Hannover an misshandelte Heimkinder geht:

http://helmutjacob.over-blog.de/article-unglaublich-aber-wahr-evangelische-landeskirche-hannover-zahlt-seinen-opfern-bis-zu-32-000-euro-wi-122294547.html

Allerdings blieben Fragen offen, die ich in einer E-Mail am 28.01.2014 an Oberlandeskirchenrat Dr. Rainer Mainusch stellte.

1. Stehen solche Zahlungen nur Opfern sexualisierter Gewalt oder auch Heimopfern aus dem Bereich der Erziehungshilfe oder der Behindertenhilfe zur Verfügung?

2. Sind diese Leistungen zusätzlich zu möglichen Leistungen aus einem Opferfonds von Bund und Kirchen?

Auch würde ich gerne Anlaufstellen für Opfer aus dem Bereich der Evangelischen Landeskirche Hannover erfahren, um diese Stellen bekannt zu machen. Es ist bekannt, dass viele Opfer den Umgang mit Computern nicht perfekt beherrschen und darum auf Blogs angewiesen sind, in denen solche Infos zu finden sind. 

Die Antwort kam am 01.02.2014 um 20:35 Uhr per E-Mail:

Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen Folgendes sagen:

zu 1.:

Die Leistungen richten sich ausschließlich an Opfer sexualisierter Gewalt. Soweit diese Voraussetzung erfüllt ist, kommt es aber nicht mehr darauf an, ob die Gewalt in einer Körperschaft (Kirchengemeinde, Kirchenkreis usw.) oder Einrichtung der Landeskirche oder in einer Mitgliedseinrichtung des Diakonischen Werks der Landeskirche geschehen ist. Das kann also auch im Bereich der Erziehungs- oder Behindertenhilfe sein. Die Einrichtung muss nur zum Bereich unserer Landeskirche gehören. Wenn es sich um Einrichtungen anderer Landeskirchen handelt, müssen wir auf diese Landeskirchen verweisen.

Zu 2.:

Unsere Leistungen sollen nach dem Merkblatt, das ich zu Ihrer Kenntnis noch einmal beifüge, „im Rahmen des Möglichen eine schmerzensgeldähnliche Zuwendung für die nichtmateriellen Schäden“ im Zusammenhang mit der Anwendung sexualisierter Gewalt darstellen. Durch den sog. Heimkinderfonds, an dem sich unsere Landeskirche und unser Diakonisches Werk ebenfalls beteiligt haben, werden solche Leistungen in der Regel gerade nicht erfasst. Ähnlich verhält es sich mit dem sog. Ergänzenden Hilfesystem, das die Bundesregierung jetzt etabliert und dem die Evangelische Kirche in Deutschland bereits beigetreten ist. Leistungen aus diesem Ergänzenden Hilfesystem dienen ähnlich wie der sog. Heimkinderfonds der Milderung noch anhaltender Folgen sexualisierter Gewalt. Leistungen wie unsere Leistungen in Anerkennung erlittenen Leids sind von dem Ergänzenden Hilfesystem ausdrücklich ausgenommen.

Anlaufstelle ist in unserer Landeskirche unsere Ansprechstelle für Opfer sexualisierter Gewalt. Sie wird geleitet von Frau Pastorin Hella Mahler; sie ist unter der Rufnummer 0511/1241-650 oder unter der Mail-Adresse Hella.Mahler@evlka.de zu erreichen. Nähere Angaben zur  Ansprechstelle können Sie unserer Themenseite www.praevention.landeskirche-hannovers.de/ entnehmen, auf die ich Sie bereits hingewiesen hatte. Nach vorheriger Vereinbarung besteht auch die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch mit Frau Mahler.

Ich hoffe, diese Hinweise helfen Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Mainusch

Oberlandeskirchenrat

Hier das das vom Oberlandeskirchenrat beigefügte Merkblatt:

Merkblatt

über Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexualisierter Gewalt in Körperschaften und Einrichtungen der Landeskirche und in Mitgliedseinrichtungen ihres Diakonischen Werks zugefügt wurde

1.  Anwendungsbereich

Die nachstehenden Grundsätze regeln ausschließlich Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids. Diese Leistungen sollen im Rahmen des Möglichen eine schmerzensgeldähnliche  Zuwendung   für  die  nichtmateriellen   Schäden   darstellen,  die Opfer  sexualisierter  Gewalt  durch  Mitarbeitende  einer  Körperschaft  oder  Einrichtung  in der Landeskirche oder durch Mitarbeitende einer Mitgliedseinrichtung des Diakonischen Werks der Landeskirche erlitten haben. Die Grundsätze gelten ausschließlich für Fälle, in denen Schmerzensgeldansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können, weil die Ansprüche verjährt sind. Nicht verjährte Ansprüche müssen vorrangig gegenüber den unmittelbar verantwortlichen Personen oder Stellen geltend gemacht und ggf. auf dem Rechtsweg verfolgt werden.

Personen,  die  Opfer  sexualisierter  Gewalt  durch  Mitarbeitende  im  Bereich  der Landeskirche (z.B. in einer Kirchengemeinde, einem Kirchenkreis oder in einer landeskirchlichen Einrichtung) wurden, können über eine Leistung in Anerkennung des erlittenen Leids hinaus im Einzelfall Leistungen zwecks Milderung noch andauernder Folgewirkungen  der  sexualisierten  Gewalt  erhalten.  Solche  Leistungen  setzen  voraus, dass Ansprüche gegen  die Verantwortlichen  nicht geltend gemacht werden  können  und dass Leistungen durch eine andere Stelle (z.B. durch eine Krankenversicherung oder eine andere Versicherung) nicht in Betracht kommen.

Leistungen zur Milderung von Folgewirkungen sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende einer Mitgliedseinrichtung des Diakonischen Werks, vor allem im Bereich der früheren Heimerziehung, richten sich ausschließlich nach den Leitlinien des Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“.

2.  Voraussetzungen für die Gewährung der LeistungenLeistungen in Anerkennung des erlittenen Leids können Personen geltend machen,

 - wenn  sie  Opfer  sexualisierter  Gewalt  durch  Mitarbeitende  einer  Körperschaft  oder Einrichtung im Bereich der Landeskirche oder einer Mitgliedseinrichtung des Diakonischen Werks der Landeskirche geworden sind und

- wenn    zusätzlich    ein    institutionelles   Versagen    kirchlicher   Verantwortungsträger ursächlich oder mitursächlich für das erlittene Leid war.

Ein  institutionelles  Versagen  liegt  insbesondere  dann  vor,  wenn  vorgesetzte  Personen oder Stellen

- Kenntnis  von  entsprechenden  Übergriffen  hatten  und  nicht  oder  nur  unzureichend reagiert haben,

- Druck  auf  das  Opfer  oder  andere  Personen  ausgeübt  haben,  die  Übergriffe  nicht anzuzeigen,

- in Kenntnis anderer Fälle von sexualisierter Gewalt in einer kirchlichen Körperschaft oder einer Einrichtung keine oder nur unzureichende Vorkehrungen getroffen haben, um weitere Fälle sexualisierter Gewalt zu verhindern.

3.  Höhe der Leistungen

Die Höhe der Leistungen orientiert sich an den Grundsätzen, die die staatliche Rechtsprechung  für  Schmerzensgeldansprüche  in  vergleichbaren  Fällen  entwickelt  hat. Sie wird im Einzelfall festgesetzt und richtet sich insbesondere nach

- Art und Ausmaß des Übergriffs bzw. der Übergriffe,

- Umfang und Schwere der Beeinträchtigung des Opfers und

- dem Grad des Verschuldens beim Täter / bei der Täterin.

4.  Freiwilligkeit der Leistungen

Leistungen in Anerkennung des Leids sind freiwillige Leistungen, die ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht erfolgen. Für diese freiwilligen Leistungen ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Aus der Gewährung dieser freiwilligen Leistungen können keine neuen Rechtsansprüche hergeleitet werden oder etwa aus der Gewährung der freiwilligen Leistungen entstehen.

5.  Hinweise zum Verfahren

Ein Antrag auf Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids ist schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antragsformulars zu stellen. Der Antrag ist an die landeskirchliche  Ansprechstelle  für  Opfer  sexualisierter  Gewalt  (Anschrift  siehe  unten unter 7.) zu richten. Die Ansprechstelle steht auch für Beratung und Unterstützung bei der  Antragstellung  zur  Verfügung.  Sie arbeitet  unabhängig  und  ist  nicht  an  Weisungen des Landeskirchenamtes oder einer anderen kirchlichen Stelle gebunden.

Dem Antrag ist die Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass)  beizufügen.  Die  Richtigkeit  aller  Angaben  ist  auf  dem Antragsformular  an Eides Statt zu versichern.

6.  Entscheidung über die Anträge

Die  Entscheidung  über  die  Anträge  obliegt  der  Unabhängigen  Kommission zur  Prüfung von   Leistungen   in   Anerkennung   des   Leids   an   Opfer   sexualisierter   Gewalt.   Diese Kommission hat der Kirchensenat der Landeskirche eingesetzt. Sie besteht aus vier Mitgliedern. Darunter befinden  sich  zwei Personen  mit der Befähigung zum Richteramt, eine   Person   aus   dem   Seelsorge-Bereich   und ein   Mitglied   der   Landessynode.   Die Mitglieder der Unabhängigen Kommission sind nicht an Weisungen der Landeskirche, des Diakonischen Werks der Landeskirche oder einer Mitgliedseinrichtung des Diakonischen Werks gebunden.

Die Unabhängige Kommission entscheidet nach Lage der Akten. Sie kann eine mündliche Anhörung  von Antragstellern/Antragstellerinnen  durchführen,  wenn  sie  dies  für erforderlich  hält  oder  wenn  ein  Antragsteller/eine  Antragstellerin  dies  beantragt.  In diesem Fall kann ein Antragsteller/eine Antragstellerin auf Wunsch durch die landeskirchliche Ansprechstelle für Opfer sexualisierter Gewalt

begleitet werden. Die Beratungen der Unabhängigen Kommission sind nicht öffentlich. Ein Vertreter des Landeskirchenamtes oder der betroffenen diakonischen Einrichtung nimmt an den Beratungen ohne Stimmrecht teil.

Gegen eine Entscheidung der Unabhängigen Kommission kann der Antragsteller/die Antragstellerin innerhalb eines Monats nach  schriftlicher Bekanntgabe  der  Entscheidung beim Kirchensenat der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, Rote Reihe 6,

30169 Hannover Beschwerde einlegen. Die Entscheidung des Kirchensenats ist endgültig;

der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Auszahlung von Leistungen erfolgt über das Landeskirchenamt.

 7.  Ansprechpartner/innen

Landeskirchliche Ansprechstelle für Opfer sexualisierter Gewalt: Pastorin Hella Mahler

Rote Reihe 6, 30169 Hannover

Tel.: 0511/1241-650; Mail:  Hella.Mahler@evlka.de

Mail-Adresse  für  direkten  Kontakt  mit  den  Mitgliedern  der  Unabhängigen Kommission: Unabhaengige.Kommission@evlka.de

Landeskirchenamt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers

Rote Reihe 6, 30169 Hannover

- Sachbearbeitung: Kirchenamtsrätin Edeltraud Vormfenne

Tel.: 0511/1241-294; Mail:  Edeltraud.Vormfenne@evlka.de

- Abteilungsleitung: Oberlandeskirchenrat Dr. Rainer Mainusch

Tel.: 0511/1241-284; Mail:  Rainer.Mainusch@evlka.de

Stand: 24. Oktober 2012

 

Evangelische Landeskirche Hannover, sexueller Missbrauch, Wiedergutmachung, 

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31. Januar 2014 5 31 /01 /Januar /2014 15:09

Kundigung2-ADAC.jpg

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28. Januar 2014 2 28 /01 /Januar /2014 22:32

Selbst dieser Betrag ist viel zu gering, als dass er die wahren Leiden vieler Opfer von Gewalt und Terror unter kirchlichen Dächern in den Nachkriegsjahrzehnten ansatzweise kompensieren kann. Dennoch reißt die Evangelische Landeskirche Hannover wahre Dämme ein. Auf den Fall wurde ich aufmerksam durch einen Beitrag im Blog des Evangelischen Pfarrers i.R. Dierk Schäfer aus Bad-Boll:

http://dierkschaefer.wordpress.com/2014/01/11/keine-entschadigung-aber-schadensbegrenzung-auf-beiden-seiten/

Schäfer bezieht sich auf einen Leserbrief, in dem von Zahlungen bis zu 32.000 Euro an Opfer im Bereich der Evangelischen Landeskirche Hannover vereinbart wurden.

http://ekronschnabel.wordpress.com

Hier die Bestätigung des Oberlandeskirchenrates Dr. Rainer Mainusch (zur Veröffentlichung freigegeben per Email am 26.01.2014, 17:33 Uhr):

„die Kanzlei des Landesbischofs hat mich gebeten, Ihre Anfrage vom 16. Januar zu den Angaben in einem Artikel von Herrn Erich Kronschnabel zu beantworten. Die von Ihnen zitierten Angaben von Herrn Kronschnabel sind mit Ausnahme eines Details zutreffend. Die geringste Entschädigung betrug in einem Einzelfall nicht 5.000 €, sondern 2.500 €. Der Höchstbetrag lag, wie von Herrn Kronschnabel angegeben, bei 32.000 €. Die Höhe der Zahlungen orientiert sich an den Grundsätzen, die die staatliche Rechtsprechung für Schmerzensgeldansprüche in vergleichbaren Fällen entwickelt hat. Näheres zu den Voraussetzungen für die Leistungen und zur Unabhängigen Kommission können Sie der landeskirchlichen Themenseite zur Prävention, zur Intervention und zu Hilfen in Fällen sexualisierter Gewalt entnehmen: www.praevention.landeskirche-hannovers.de/ .“

Da der Link auf das Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ verweist, ist nicht klar erkennbar, ob derartige Leistungen auch ehemaligen Heimbewohnern zukommen können, die diese sexuelle Gewalt nicht erfahren mussten.

Anmerkungen:

 

Es ist beschämend, dass sich die anderen evangelischen Landeskirchen, die katholische Kirche, die Rechtsnachfolger der Heime und der in der Aufsichtspflicht versagten Behörden hinter den Empfehlungen des Runden Tisches Heimerziehung und dem entsprechenden Beschluss der Bundesregierung zur angeblichen Opferentschädigung verschanzen. Für die Opfer aus der Erziehungshilfe haben sie gerade mal 875,-€ übrig, die sie dann noch als „Entschädigung“ feiern und ihre behinderten Heimopfer lassen sie total im Stich. Die kriegen nichts. Damit ruinieren sie ihren Ruf und schaden sich letztendlich selbst. In den Fonds für sexuell Missbrauchte haben sie noch nicht einen müden Euro eingezahlt. Um so erfrischender ist es, zu lesen, dass eine Landeskirche dieses schändliche Schauspiel nicht unterstützt, sondern in die Offensive geht. Sie zahlt selbst einen Beitrag, der sich an der staatlichen Rechtssprechung für Schmerzensgeldansprüche orientiert. Was fehlt, sind konkretere Auskünfte darüber, welchen Opferkreisen diese Leistungen zur Verfügung stehen und ob sie unabhängig von bzw. zusätzlich zu möglichen Leistungen aus einem Fonds seitens der Kirchen und des Staates ausgezahlt werden. 

 

Katholische Kirche, Evangelische Kirche, Evangelische Landeskirche Hannover, ehemalige Heimkinder, Heimopfer, Diakonie, Caritas, Entschädigung, Opferfonds, Runder Tisch Heimerziehung, Runder Tisch sexueller Missbrauch

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16. Januar 2014 4 16 /01 /Januar /2014 22:14

"Kirche ist zum Gespött der Menschen geworden"

Papst Franziskus findet deutliche Worte für die Skandale, die die katholische Kirche erschüttern. Die Verantwortlichen hätten "keine Verbindung zu Gott", sagt er – und spricht von Schande.

http://www.welt.de/politik/ausland/article123921367/Kirche-ist-zum-Gespoett-der-Menschen-geworden.html

Papst nennt Kirche "Gespött der Menschen"

Papst Franziskus hat die Skandale in der Katholischen Kirche scharf verurteilt. Die zahlreichen Affären seien eine "Schande für die Kirche".

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-01/papst-verurteilung-skandale

Papst bezeichnet Skandale als "Schande" für die Kirche

Kirche sei "zum Gespött" der Menschen geworden

Die katholische Kirche hat sich nach Einschätzung von Papst Franziskus durch die "zahlreichen Skandale" in ihren Reihen "zum Gespött" der Menschen in aller Welt gemacht. Diese Skandale seien "die Schande der Kirche", sagte der Papst in Anspielung auf Missbrauchs- und Korruptionsaffären in aller Welt. Kritik am mangelnden Aufklärungsbeitrag des Vatikans kam indes vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes.

http://www.welt.de/newsticker/news1/article123922249/Papst-bezeichnet-Skandale-als-Schande-fuer-die-Kirche.html

Papst bezeichnet Skandale als "Schande" für die Kirche

"Schämen wir uns?", fragte Franziskus bei der Morgenmesse in seiner Residenz - und lieferte die indirekte Antwort gleich mit: "So viele Skandale, die ich nicht einzeln erwähnen will, die aber alle kennen!" Überall auf der Welt würden Kirchenkritiker "den Kopf schütteln, wenn wir vorübergehen", fuhr der Papst fort.

http://business-panorama.de/news.php?newsid=211934

Einige dieser Skandale hätten die Kirche gezwungen, viel Geld zu zahlen. "Und das ist gut so, wir mussten es tun", sagte der Pontifex mit Blick auf Entschädigungszahlungen, die von einigen Landeskirchen an Opfer sexuellen Missbrauchs geleistet wurden.

http://business-panorama.de/news.php?newsid=211934

Kath Kirche 5000

 

Wann endlich zahlt unsere Katholische Kirche, die Caritas, unsere Evangelische Kirche, die Diakonie, endlich Entschädigung an die Missbrauchsopfer?

 

Papst Franziskus, Missbrauch, Katholische Kirche, Caritas, Evangelische Kirche, Diakonie, Entschädigung, Missbrauchsopfer 

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15. Januar 2014 3 15 /01 /Januar /2014 20:44

Mit dem letzten Hemd – Sternmarsch nach Genf!

Veröffentlicht in heimkinderJustizKinderrechteKriminalitätMenschenrechte von dierkschaefer am 15. Januar 2014

Wer nicht kommen kann, schicke stellvertretend sein Hemd.So der Aufruf, den ich hiermit wunschgemäß poste.

Artikel 39 der Kinderrechtskonvention KRK muss innerstaatlich so umgesetzt werden, dass ALLE Maßnahmen zur Genesung der Würde getroffen werden! Die Konsequenz daraus ist die Schaffung von Entschädigungsgesetze für die Opfer.Dieses Menschenrecht fordern wir mit unseren letzten Hemden ein. Dafür gehen wir zu Fuß nach Genf, dem Sitz des Komitees der Kinderrechtskonvention und übergeben dort die Hemden und unsere Forderung auf dieses Recht.

 

Alle Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit sollten sich daran beteiligen.

Wer den Weg nicht auf sich nehmen kann, der schickt sein Hemd an:

Robby Basler
Heilbronner Str. 2
60327 Frankfurt am Main

Die Hemden, Blusen, T-Shirts oder Unterhemden sollen auf der Vorderseite mit dem Namen des Opfers beschriftet sein und auf dem Rückteil mit “Mein letztes Hemd für Artikel 39 der KRK” beschriftet sein.

http://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/11968902316/

Wer den Marsch von Deutschland aus mit beschreiten möchte, meldet sich bitte bei mir:

basler-photography@t-online.de

Die Schweizer, Österreicher, Italiener und Franzosen möchten sich bitte formieren und Ansprechpartner für die Koordination benennen. Denkbar ist, dass französische Opfer von Lyon nach Genf laufen, die deutschen Opfer von Freiburg nach Genf laufen, die österreichischen Opfer mit dem Zug bis Bern fahren und von Bern nach Genf laufen, die italienischen Opfer mit dem Auto oder Zug von Turin nach Genf anreisen, weil der Weg über die Berge zu beschwerlich ist. Die Schweizer Opfer könnten entweder sich den ausländischen Gruppen als Wegführer anschließen oder selbstständig als Gruppe von z.B. Basel oder kürzerer Strecken nach Genf laufen.

Wer nur an der Abschlusskundgebung in Genf teilnehmen möchte, reist bitte direkt nach Genf.

Aus Deutschland startet der Marsch nach Genf am 5. Juni in Freiburg. Treffpunkt ist die Uni Freiburg. Bitte gründet Fahrgemeinschaften bis Freiburg.

Die Abschlussveranstaltung ist am 19. Juni in Genf.

Die Adresse für den Treffpunkt in Genf wird hier noch bekannt gegeben.

Bitte verbreitet diese Info in den Foren und Netzwerken.

Mit den besten Grüßen

Robby Basler

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12. Januar 2014 7 12 /01 /Januar /2014 14:06

Seinen Blog-Eintrag "Keine Entschädigung, aber Schadensbegrenzung - auf beiden Seiten." leitet der evangelische Pfarrer im Ruhestand so ein:

"Es geht also doch. Wenn auch nur etwas.

Drastisch, wie es seine Art ist, zieht Erich Kronschnabel ein Resümee aus seiner Zusammenarbeit mit der hannoverschen Landeskirche[1]. Diese Kirche zahlt, auch wenn die Summen in keinem Verhältnis zu den angerichteten Schäden, den Beschädigungen von Lebensläufen stehen. Aber sie zahlt und beschämt damit andere, die knausern oder gar nicht zahlen."

Schäfer weiter: "Kronschnabel und seine Gruppe haben es geschafft, den Spatzen in der Hand so wachsen zu lassen, daß er Gewicht bekommen hat."

http://dierkschaefer.wordpress.com/2014/01/11/keine-entschadigung-aber-schadensbegrenzung-auf-beiden-seiten/

 

In seinem Blog gibt E. Kronschnabel Auskunft über seine erreichten Zahlungen der Evangelischen Landeskirche Hannover an die Opfer aus den Nachkriegsjahrzehnten.

"Diese Anträge beschied eine Unabhängige Kommission, die aus 4 Personen besteht. Daß diese Kommission keinen Weisungen der Kirchenleitung untersteht beweisen die an die Opfer  ausbezahlten Summen. Diese betrugen € 5.000,00 bis € 32.000,-. Mitglieder unserer  Interessengemeinschaft erhielten im Durchschnitt € 25.000,00 ."

Kronschnabel weiter: "In einem Fall kam es wegen eines mangelhaft begründeten Antrages zur Auszahlung eines geringen Betrages von nur € 8.000,00. Nach einem Widerspruch und erneuter Antragsbegründung wurden dem Betroffenen weitere 14.000,00 € zugesprochen,wodurch die Gesamtsumme dann € 22.000,00 betrug."

Kronschnabel spart nicht mit Kritik an den anderen Landeskirchen:

"Man schaute den katholischen Opferverhöhnern auf die Pfoten und entschloss sich ebenfalls nur lumpige 5.000,00 € an die Opfer zu zahlen! Da stellt sich mir doch sofort die Frage, ob man die sexuellen Dienstleistungen der damaligen Kindersklaven aus den Institutionen der beiden scheinheiligen Landeskirchen als zu minderwertig einstuft!?" Er fragt provozierend: "Poppten die Kinder aus den Kirchenbezirken Westfalen und Lippe schlechter als die im Bereich der Landeskirche Hannovers? Gibt es noch Akten in Westfalen-Lippe, in denen sich Beschwerden von Tätern über die schlechten Sexleistungen der Kinder finden?"

Der komplette Text ist hier zu finden:

http://ekronschnabel.wordpress.com

Der Beweis für seine angeblichen Erfolge steht bis dato aus.

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6. Januar 2014 1 06 /01 /Januar /2014 16:07

Hannoverscher Landesbischof: Kirchen für ethische Fragen unersetzbar

Die Kirchen werden nach Ansicht des hannoverschen Landesbischofs Ralf Meister als moralische Instanz in der Gesellschaft immer wichtiger. "Wir erleben seit einiger Zeit zahlreiche Gründungen von Ethik-Kommissionen, und fast überall erhalten die Kirchen einen Sitz", sagte der Bischof der größten evangelischen Landeskirche in Deutschland dem Evangelischen Pressedienst (epd). Sie seien unersetzbar, wenn es um ethische Orientierungen und Lebensgewissheiten gehe.

http://aktuell.evangelisch.de/artikel/91060/hannoverscher-landesbischof-kirchen-fuer-ethische-fragen-unersetzbar

 

Zumindest von einer Gruppe dieser Moralapostel ist doch noch einiges in Erinnerung:

kirche-kinder.jpg

Dieser Internetauszug spricht für sich selbst.

Katholische Kirche, Evangelische Kirche, sexueller Missbrauch, moralische Instanz, Hannoversche Landeskirche, Landesbischof Ralf Meister

 

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4. Januar 2014 6 04 /01 /Januar /2014 22:30

... muss für die Institution Kirche ein schwerer Schicksalsschlag sein. 

https://www.google.com/search?q=brand+kirchturm&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ei=cHvIUvaiNcvMsgat_YHIDg&ved=0CAkQ_AUoAQ&biw=1024&bih=651

Es kann aber auch ein Zeichen des Himmels sein. Ein Christ weiß: Nichts geschieht willkürlich. Und er glaubt: Gott sieht alles. Vielleicht hat er auch dies vorausgesehen und den Blitz nicht abgebremst oder umgeleitet. Wir wissen es nicht. Aber: So ein fehlender Dachstuhl, und selbst der des Glockenturmes ermöglicht den direkten Blick der Kirchenbesucher zum Himmel. So gesehen ist dieser Brand keine Katastrophe und schon gar nicht in Zeiten, in denen ein Skandal nach dem anderen die Kirchen erschüttert.

Die Katholische Kirche war schon viel klüger und hat seinen Gläubigen den direkten Blick in den Himmel geschenkt. Auf der Insel Baltrum steht eine Kirche mit großer Wiese im Innenraum und ohne Überdachung.

Kirche-Baltrum.jpg

http://de.wikipedia.org/wiki/St._Nikolaus_(Baltrum)


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