Overblog
Edit post Folge diesem Blog Administration + Create my blog
3. Februar 2014 1 03 /02 /Februar /2014 16:45

Gegendarstellung - Richtigstellung - Widerruf einer Behauptung

 

Der Unterzeichner hat folgendes über Peter Schruth behauptet:

 

Einen von behinderten Opfern anerkannten Opfervertreter hat er zunächst ausgeladen und erst nach massivem Protest wieder zum „Lenkungsausschuss“ zugelassen.

 

Diese Behauptung ist falsch. Sie wird hiermit widerrufen und ab heute an keiner Stelle im Internet mehr verbreitet. Die Behauptung ist Konsequenz einer fehlerhaften Übermittlung, die nicht passieren darf. Der Unterzeichner bittet Peter Schruth um Entschuldigung. 

 

Ungeachtet davon bleibt die Kritik am Wirken von Peter Schruth am "Runden Tisch Heimerziehung" 

 

Wetter (Ruhr), 08. 11. 2014

 

Helmut Jacob 

Februar 2014: Hilfe für traumatisierte Opfer soll stark eingeschränkt werden

"Sie litten unter schwerem psychischen Druck und körperlicher Gewalt. Jetzt sollen die Leistungen für die Opfer der Heimerziehung in der DDR stark eingeschränkt werden. Der Ombudsmann der Betroffenen droht mit Rücktritt."

http://www.tagesspiegel.de/politik/fonds-fuer-ddr-heimkinder-hilfe-fuer-traumatisierte-opfer-soll-stark-eingeschraenkt-werden/9422100.html

Dem Artikel ist zu entnehmen,  dass am kommenden Mittwoch über ein Eckpunktepapier der Bundesregierung beraten werden und Beschlüsse gefasst werden sollen. Nach Info's des "Tagesspiegel" sollen die bisherigen Sachleistungen in Höhe von 10.000,-€  "ausschließlich für Therapien, für Aufarbeitungen und Qualifizierungsmaßnahmen bereitgestellt werden." Die Antragssteller sollen sich laut Eckpunktepapier künftig entscheiden, "ob sie diese zweckgebundenen Leistungen wählen oder sich alternativ dazu 3000 Euro (bei nachgewiesener besonderer finanzieller Bedürftigkeit 5000 Euro) auszahlen lassen." Zusätzlich sei geplant, die Frist für die Beantragung der Mittel Mitte des Jahres enden zu lassen. 

Ombudsmann Schruth, Sprecher des Lenkungsausschusses, droht seinen Rücktritt für den Fall der Umsetzung dieses Eckpunktepapieres an. "Das Vorgehen widerspreche dem ursprünglichen Anliegen des Fonds und führe zu einer Ungleichbehandlung zwischen Ost und West sowie zwischen denen, die bereits Leistungen beantragt haben, und denen, die das bisher noch nicht getan haben."

 

Kommentar:

Zunächst gilt es festzuhalten, dass Peter Schruth von der Mehrheit der Opfer abgelehnt wird. Er wurde ihnen vor dien Nase gesetzt. Seine Rolle am „Runden Tisch Heimerziehung“ (RTH) gab und gibt Anlass zu reichlicher Kritik. Auch als Ombudsmann hat er sich nicht mit Ruhm bekleckert. Einen von behinderten Opfern anerkannten Opfervertreter hat er zunächst ausgeladen und erst nach massivem Protest wieder zum „Lenkungsausschuss“ zugelassen. (Als dieser Behindertenvertreter das Gefühl bekam, dass der Lenkungsausschuss nur die Funktion hat, Opfern die unsägliche Empfehlung des RTH und den nachfolgendenden Gesetzesbeschluss schmackhaft zu machen und sie durch die Hintertür doch noch zur Zustimmung der Beschlussempfehlungen des RTH zu gewinnen - die meisten Opfervertreter haben ihre erpresste Zustimmung widerrufen - hat er freiwillig das Feld geräumt.) Wenn Schruth nun über Ungleichbehandlung von Ost und West schwadroniert, ist dies, freundlich ausgedrückt, lächerlich. Sobald der Opferfonds West leer ist, beginnt jenes Theater, das im Osten dargeboten wird, auch hier: Man wird die Leistungen einschränken. Sicher wartet man schon sehnlichst darauf, dass die Inanspruchnahme des Opferfonds West termingebunden zu Ende geht. Das Geld, dass dann im Pott ist, geht in den Osten. Das Gejammer von Schruth geschieht von falscher Stelle zur falschen Zeit. Er hätte schon am RTH die Brocken hinschmeißen sollen. Das hätte seinen guten Ruf erhalten, wenn nicht sogar gestärkt. Jetzt geht er angeschlagen vom Platz, egal, ob seine Drohung Wirkung hat, oder nicht. 

 

Runder Tisch Heimerziehung, Lenkungsausschuss, Heimkinder, Heimopfer, Evangelische Kirche, Katholische Kirche, Caritas, Diakonie, Erziehungsanstalt, Gewalt, sexuelle Gewalt  

Diesen Post teilen
Repost0

Kommentare

M
.<br /> UPDATE !<br /> <br /> Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte ( im Fall O’Keeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 ): „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder<br /> Behandlung unterworfen werden.“.<br /> <br /> In diesem ganzen Zusammenhang, IN BEZUG AUF DIE NACHKRIEGSDEUTSCHE HEIMERZIEHUNG ( WEST ca. 1949-1985 | OST ca. 1949-1990 ), hat die Bundesrepublik Deutschland sich nicht ( über den Zeitraum<br /> 2006-2011 ) mehrfach zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen bekannt ? – Hat die Bundesrepublik Deutschland sich nicht somit ( über den Zeitraum 2006-2011 ) mehrfach zu diversen<br /> schwerwiegenden Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bekannt ? – Hat das Parlament der Bundesrepublik Deutschland – der Deutsche Bundestag – nicht ( über den Zeitraum 2006-2011<br /> ) mehrfach bestätigt dass dem im Nachkriegsdeutschland tatsächlich so war ? – Ist die Bundesrepublik Deutschland gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention somit nicht verpflichtet ALLE durch<br /> ihre Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention GESCHÄDIGTEN ANGEMESSEN ZU ENTSCHÄDIGEN ? ( Und hier ist nicht von Almosen oder Sozialhilfe die Rede ! --- HIER IST VON WIRKLICHER<br /> ENTSCHÄDIGUNG DIE REDE ! ) – Worauf also wartet die Bundesrepublik Deutschland ?<br /> <br /> Die Bundesrepublik Deutschland steht diesbezüglich nicht nur unter Beobachtung aller anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention aber auch unter Beobachtung der gesamten<br /> Weltengemeinschaft / Völkergemeinschaft ( einschließlich dem UNO-Antifolterkomitee ! )<br /> .
Antworten