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1. März 2009 7 01 /03 /März /2009 23:45

Peter Wensierski hat auf seiner Homepage http://www.schlaege.com/html/aktuelles.html einen Tonmitschnitt. Wer ihn unvermittelt anklickt und nicht auf das Geschriebene achtet, fühlt sich als Zuschauer der letzten öffentlich übertragenen Sitzung des Bundestagspetitionsausschusses vom 26. November 2008. Dort haben Vertreter des Vereins ehemaliger Heimkinder noch einmal ausführlich ihr Leid vorgetragen. Und das war auch gut so. Hat Wensierski einen Tonmitschnitt auf seiner HP gestellt? Schnell wird klar: Es ist ein Tonmitschnitt der ersten Sitzung des Runden Tisches vom 17. Februar 2009.
Schon wieder das öffentliche Beklagen irgendwelcher schwerer Kindheits- oder Jugendzeiten? Ist dies die Aufgabe des Runden Tisches? Liegt nicht genug schriftliches Material vor, das die Verbrechen an Kleinkindern, Kindern, auch behinderten Kindern, Jugendlichen, auch behinderten Jugendlichen in kirchlich und staatlich geführten Heimen in den 50er bis 70er Jahren dokumentiert? Hat der Runde Tisch nichts anderes zu tun?
Hier sind sie, die Fragen, die beim Petitionssauschuss offen sind, Fragen, mit denen sich der Runde Tisch sofort befassen sollte:
1. Aufrichtige Entschuldigung auch der staatlichen Stellen für das Versagen in der
    Aufsichtspflicht über die Heime und deren Bewohner.
2. Einrichtung eines Opferfonds zum Ausgleich der Auswirkungen der Verbrechen
    (Finanzierung von Therapie, materielle und finanzielle Unterstützung bei der Gestaltung
    des Lebensabends der Opfer, etc.).
3. Vorkehrungen, dass sich solche Grausamkeiten und Verbrechen zum Lebensende der Opfer
    nicht so oder ähnlich in den Altenheimen wiederholen.
4. Im Falle betroffener Behinderter Ausbau des Assistenzmodells, das den Opfern    
    ermöglicht, auf das sie pflegende Personal selbstbestimmt Einfluss zu nehmen, es sogar 
    selbst einzustellen. Auch damit soll verhindert werden, dass sie noch einmal diesen
    Heimterror erleben müssen.
5. Großzügige Auslegung, ggfls. Erweiterung durch Richtlinien, des Opferentschädigungs-
    gesetzes. Die Opfer sollen nicht nur nach der bisherigen Überprüfungspraxis, also nach 
    großen körperlichen Schäden eine Opferentschädigung bzw. Opferrente erhalten, sondern
    auch bei nachhaltigen psychischen Schäden. Die psychischen Aspekte fanden bisher bei
    den zuständigen Versorgungsämtern kaum Berücksichtigung, obwohl nach Erkenntnis des
    „Weißer Ring“ der Gesetzgeber auch für diese Fälle Opferentschädigungen vorgesehen hat.

Die Zeit eilt, denn mit jedem Monat sterben weitere Opfer dieser Verbrechenszeit, ohne Genugtuung erfahren zu haben.
Helmut Jacob
01. März 2009
 http://www.schlaege.com/html/runder_tisch_audio.html

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