Eine kleine Gruppe fuhr mit einem behinderten Mann in das Urlaubszentrum Het Grote Zand in Hooghalen (Holland). Die Gruppe hatte ein behindertengerechtes Haus gebucht, zumal sie dieses Haus schon ein Jahr zuvor flüchtig gesehen hatten. Das Badeszimmer war jedenfalls sehr groß und die Türen alle breit genug, um problemlos mit einem Elektrorollstuhl durchs Haus fahren zu können.
An einem Montag Nachmittag Anfang September um 15 Uhr traf die kleine Schar ein und wartete zunächst auf die Haustürschlüssel. Nach Erhalt wurden schnell die Gepäckstücke in den Hausflur gestellt, damit man sich im naheliegenden Dorf mit Lebensmitteln eindecken konnte. Ca. 17 Uhr war die Gruppe wieder in ihrem Haus und war schier entsetzt. Bei näherer Betrachtung stellte sie Gruppe fest: Das gesamte Haus ist total verdreckt. Alle Zimmer schienen ungeputzt zu sein. Großes Entsetzen beim ersten Toilettengang: In der WC-Bürste hing das Klopapier irgendeines Vorgängers. Das Entsetzen nahm kein Ende: Alle Küchenutensilien, das Geschirr, das Besteck, das Backblech waren verdreckt; eingetrocknete Essensreste waren sichtbar.
Die Urlauber brauchten Kaffee und fanden eine Pad-Kaffemaschine vor. Sie funktionierte nicht. Endlich hatte man den heraus: Hielt man den Wasserbehälter hoch, fing die Maschine an zu röhren.
Nach dem ersten Kaffee galt es, sich bei der Rezeption über diesen Schweinestall zu beschweren. Das gelang nicht; die Rezeption war seit 17 Uhr geschlossen. Als Erste-Hilfe-Maßnahme putzte die Gruppe das komplette Haus, alle Kücheneinrichtungen und Tischoberflächen selbst.
Der behinderte Mitfahrer wollte nun seine Emails abrufen. Bei Abholung der Schlüssel, hatte er einen kostenpflichtigen Internetzugang erworben und gab nun die Daten in den Laptop ein. Nichts ging. Andere Mitfahrende wollten im Haus ihre Familien daheim anrufen. Auch die Handyverbindungen klappten nicht. Offensichtlich befand sich das ganze Haus in einem Funkloch, was sich Tage später bestätigte, weil zwei in einer Großstadt eingekauften Surfsticks auch nicht funktionierten.
Nach dem Desaster galt es, das behindertengerechte Zimmer einzurichten. Welch ein Schreck: In der Mitte des kleinen Raumes stand ein riesiges Ehebett und der Lifter, jenes Gerät, mit dem ein schwerbehinderter Mensch vom Rollstuhl ins Bett transportiert wird, passt nicht durch die kleinen Gänge rechts oder links des wuchtigen Bettes. Einzige Lösung, um überhaupt in ein Bett zu kommen: Das Ehebett musste hochgewuchtet und an die Wand gelehnt werden. Jetzt war Platz in der kleinen Bude. Aber die umsichtige Hausfrau erkannte sofort: Der Raum war ebenfalls völlig verdreckt.
Viele Behinderte sind weitsichtiger, als man vermuten mag. In weiser Voraussicht hat dieser sein eigenes, elektrisch verstellbares Lattenrost gleich mitgebracht. Es wurde an den vier Ecken auf jeweils einen Stuhl gestellt und das gröbste Problem des Unterfahrens mit dem Lifter war beseitigt.
Die Stimmung war dennoch auf den Tiefpunkt und so erwartete die Gruppe den nächsten Tag. Morgens ging es zur Rezeption, in der das Nichtfunktionieren des Internetzuganges reklamiert wurde. Weil das Haus ja durch die Mieter geputzt wurde, war eine nachträgliche Reklamation sinnlos. An der Rezeption versprach man, einen Techniker zur Überprüfung der Internetverbindung zum Haus zu schicken. Dieser kam auch zur Mittagszeit und konnte nichts feststellen, außer, dass offensichtlich die Verbindung gestört war. Jetzt war es kaum noch möglich, einen Internetanbieter zu finden und so verging dieser Tag durch suchen nach einem Surfstick. Endlich gefunden und installiert, zeigte sich, dass jenes schon beschriebene Funkloch tatsächlich existiert. Natürlich war die Rezeption wieder geschlossen und so konnte erst am nächsten Tag die immer noch nicht funktionierende Internetverbindung bemängelt werden. Jetzt erfuhr die Gruppe, dass die Einwähldaten versehentlich zweimal vergeben war und für den ersten Abnehmer noch nicht abgeschaltet war. Man würde dies jetzt bis Donnerstag in die Wege leiten. Wohl gemerkt: Der Kurzurlaub war nur für eine Woche gebucht und drei Tage waren schon vergangen.
Wenn behinderte Menschen eine Reise unternehmen, müssen sie oft zwei oder drei Assistenten mitnehmen. Soviel in einem PKW samt behinderungsbedingter Technik wie Lattenrost und Lifter – unmöglich. Also fahren sie mit zwei Autos. Was liegt auf der Hand? Sie müssen auch mit zwei Fahrzeugen vor dem Haus parken können. Dieser Wunsch wurde kategorisch abgelehnt und die Schrankenkarte war so programmiert, dass nur ein Fahrzeug hineinfahren konnte. So stand entweder das Mitarbeiter- oder das Behindertenfahrzeug fernab des Hauses auf einem großen Parkplatz. Soviel zur Behindertenfreundlichkeit.
Von Donnerstagnachmittag bis Sonntagnachmittag funktionierte der bis Montag gebuchte Internetzugang. Man ahnte schon, die Kanzlerkandidatenrunde am Sonntag konnte nicht gesehen werden, weil über dem PC das Anklicken des Livestreams mangels Internetverbindung wegfiel und unter den ca 30 Fernsehsendern nur ein einziger deutscher empfangbar war. Und auf dem war das Kanzlerduell nicht zu sehen.
Zufällig entdeckte die Gruppe auf dem Esstisch eine Mappe mit einem Fragebogen in holländischer Sprache. Dort sollte Lob und Tadel angekreuzt werden und dies tat die Gruppe auch und reichte den Bogen zur Verabschiedung über die Rezeptionstheke. Nun war die Gruppe auf die Reaktion gespannt.
Zunächst kam eine E-mail des „Landgoed Het Grote Zand“. Neben dem Hinweis, dass die Gruppe die Zustände im Haus hätte reklamieren können, kam das Angebot:
„Zum Schluss kann ich Ihnen melden das Sie 50% von die Reinigungskosten zurück bekommen, bitte schicken Sie uns über mail Ihr Konto und IBANnummer.“ In einer Antwort monierte die Gruppe, dass aufgrund der viel zu kurzen Öffnungszeit (ab 17 Uhr geschlossen) eine Reklamation am selben Tag schon aus organisatorischen Gründen nicht möglich war. Schließlich müsse die Gruppe sich ja auch zunächst um Lebensmittel kümmern. Die Gruppe sandte per Email eine Fotosammlung an die Vermieter der wohl meisten Häuser im Ferienpark „Het Grote Zand“. Vermieter ist nämlich: Hogenboom Ferienparks, Molenlaan 69, in 1422 XN UITHOORN.
Erneut meldete sich die Rezeption des Landgutes: „Wir haben Ihre Reaktion besprochen und unsere Antworten hinzugefügt. Die Reinigungsdienst hat unterdessen an uns gemeldet Ihnen die Komplette reinigungskosten zu Erstatten. Weiterhin haben Sie einen Haus bekommen wie im voraus gebucht, wodurch wir keine Mietkosten erstatten.“
Fazit der Gruppe: Dieses Landgut wird sie nicht mehr betreten. Sie hat inzwischen 10 km weiter ein Ferienhaus direkt am See für nächstes Jahr gemietet.
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