Immer wieder werden die Ehemaligen und ihre UnterstützerInnen gefragt: Warum wird erst jetzt darüber geredet? Wie konnte es zu diesem langen Schweigen kommen? Vor allem JournalistInnen wollen auf diese berechtigte und notwendige Frage eine Antwort haben. Meine Antwort als Mitinitiator der „Heimkampagne“ der „langen achtundsechziger Jahre“: Wir haben durch die Skandalisierung der Heimerziehung einen wesentlichen Anstoß zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe gegeben, die in einem langen und schwierigen Prozess schließlich 1990/91 zum jetzt geltenden Kinder- und Jugendhilfegesetz führte. In diesem Gesetz gibt es den „unbestimmten Rechtsbegriff Verwahrlosung“ nicht mehr, mit dessen Hilfe seit seiner Einführung im Preußischen Fürsorgeerziehungsgesetz von 1900 (und ähnlichen Gesetzen in allen Bundesstaaten des Kaiserreichs) und schließlich im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922 Millionen Kinder und Jugendliche in die Öffentliche Erziehung gebracht wurden. Fürsorgeerziehung und die sogenannte Freiwillige Erziehungshilfe, sowie die „Unterbringung“ mit Hilfe der §§ 5 und 6 des Jugendwohlfahrtsgesetzes gibt es nicht mehr und die „Geschlossene Unterbringung“ als Regelpraxis und Schluss-Stein des Jugendhilfe-Systems des zwanzigsten Jahrhunderts in Deutschland ist verschwunden.1 Das System wurde geändert – die Opfer wurden vergessen; auch von mir und anderen AkteurInnen aus dem Spektrum der Kritischen Sozialen Arbeit. Sie verschwanden in der Unauffälligkeit scheinbar gelingenden bürgerlichen Alltagslebens oder im Knast und der Psychiatrie oder sie schleppten sich mit den Folgen physischer und psychischer Misshandlungen von einer Therapie in die andere. Manche sind aus Deutschland geflohen, weil sie mit den Stigmata „Verwahrlosung“, „schwer erziehbar“, „Heimzögling“ beziehungsweise „Fürsorgezögling“ in dieser Gesellschaft nicht leben konnten und wollten. Viele sind gestorben, manche durch die eigene Hand. Allen gemeinsam war das Schweigen, der Versuch, das Unsagbare zu verdrängen. Als Kinder und Jugendliche mussten sie erfahren, dass man ihnen nicht glaubte, wenn sie um Schutz und Hilfe bettelnd – bei Vormündern, SozialarbeiterInnen der einweisenden Jugendämter, LehrerInnen und Pfarrern und – das war vielleicht am schlimmsten – bei Eltern und Verwandten, sofern sie überhaupt die Möglichkeit dazu hatten – über das ihnen zugefügte Leid reden wollten. Die tägliche Botschaft: Du bist nichts wert, aus dir wird nie etwas, du bist ein Kinder der Sünde, Gott sieht alle deine Schlechtigkeiten, dir kann man nichts glauben – diese umfassende Beurteilung als „VersagerIn“ – hat bei sehr vielen die Entstehung von Selbstvertrauen verhindert und zu einer Scham geführt, die den Mund verschloss. Auch gegenüber den Allernächsten im späteren Leben, den Partnerinnen und Partnern in der Liebe, den eigenen Kindern, den FreundInnen und KollegInnen und, um leben zu können, gegenüber der eigenen inneren Stimme der Erinnerung. Selbst Geschwister, die gleichzeitig oder nacheinander in Heimen leben mussten, haben „danach“ nie wieder miteinander „darüber“ gesprochen. Dieses Schweigen der Opfer über Jahrzehnte hat das gesellschaftliche „Vergessen“ des an ihnen begangenen Unrechts ungewollt erleichtert. Und noch eins: Die wenigen, die sich nicht „zufrieden geben“ wollten, unterlagen regelmäßig auf dem langen Weg durch die Instanzen und wurden immer wieder und weiter gedemütigt und viktimisiert. „Es hat keinen Zweck, sich aufzulehnen – du musst dich anpassen und schweigen, sonst kannst du nicht leben“ – das war die Maxime der Allermeisten. In den zurückliegenden sechs Jahren haben sich bei JournalistInnen, WissenschaftlerInnen, vor allem aber bei den Aktiven des 2004 gegründeten Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. um die zweitausend Ehemalige gemeldet. Nach jedem Zeitungsartikel, nach jedem Beitrag im Fernsehen oder im Rundfunk, nach jeder öffentlichen Veranstaltung trauen sich Weitere, Kontakt aufzunehmen. Viele zunächst noch unter dem Vorbehalt der Verschwiegenheit. Die große Mehrheit der noch Lebenden aus der von mir errechneten Zahl von circa 800.000 Mädchen und Jungen, die in den dreißig Jahren von 1945 bis 1975 in Heimen leben mussten, schweigt auch weiterhin. Die Verdrängung aufzuheben, sich mit der eigenen Geschichte an die Öffentlichkeit zu wagen, ist ein riskantes Unterfangen. Posttraumatische Reaktionen bis hin zu Panikattacken werden von Vielen, die den Schritt gewagt haben, berichtet und auch dramatische Reaktionen im sozialen Nahfeld sind nicht selten. Die Versuche, die lückenhafte und gebrochene Biografie zu „rekonstruieren“, an die Jugendamts-, Vormundschafts- und Heimakte zu kommen, die Orte des Schreckens aufzusuchen, mit ehemaligen PeinigerInnen zu reden – diese ganze Erinnerungs-Arbeit ist besetzt mit Ängsten, kann zu Verzweiflung und Depression, aber auch zu Aggression, zu Wut- und Hassausbrüchen führen. Als im Dezember 2008 das Familienministerium versuchte, den nach Jahren erstrittenen Bundestagsbeschluss in wesentlichen Punkten zu unterlaufen (ich berichte weiter unten genauer über diese Vorgänge), kam diese Wut und Verzweiflung in allen Medien, vom Internet bis zum TV, zu einem erschütternden Ausbruch. Auf einen TAZ-Artikel gab es dreiundvierzig Äußerungen von Ehemaligen im TAZ-Leserportal. Ein wahres Scherbengericht über die Ministerin von der Leyen. Aber es muss nicht so bleiben, wie das Beispiel Irland zeigt. Gezwungen durch die landesweite Empörung, die der Film über die „Unbarmherzigen Schwestern“ auslöste, musste die Irische Regierung eine Untersuchungskommission einrichten, die für die zurückliegenden vier Jahrzehnte Fälle von körperlicher Misshandlung und sexuellem Missbrauch untersuchen musste. Begleitend wurde ein Beratungsservice für ehemalige Heimkinder eingerichtet. Innerhalb von knapp zwei Jahren meldeten sich circa 15.000 Betroffene, die gegenwärtig vom Irischen Staat mit einer Milliarde Euro und 128 Millionen Euro von der Katholischen Kirche entschädigt werden. Es ist beschämend, wenn von Verantwortlichen der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände, von Landesjugendämtern, Jugendministerien und der Politik behauptet wird: Dass die Vorwürfe nur von vergleichsweise Wenigen erhoben würden, zeige, dass es sich um „bedauerliche Einzelfälle“ handele, die von wenigen untauglichen ehemaligen ErzieherInnen zu verantworten seie. Die ganz große Mehrheit habe offensichtlich keinen Grund zur Klage und sei durch die Heimerziehung und Fürsorgeerziehung in ihrer Entwicklung gefördert worden. Die so argumentierenden reden wider besseres Wissen, denn es kann ihnen nicht entgangen sein, dass Schweigen, Verdrängung und Scham bei den Opfern, die die eugenische und rassistische Vernichtungspolitik des NS-Regimes überlebten, eines der großen Probleme im individuellen und kollektiven Umgang mit ihren Erfahrungen war. Das zeigte sich zuletzt bei der erst in den späten achtziger Jahren erfolgten Anerkennung der Opfer der in Kooperation von SS und Jugendbürokratie (vom Reichsinnenministerium bis hinunter zu den kommunalen Jugendämtern) errichteten Jugend-Konzentrationslagern und der erst 1998 durch den Bundestag anerkannten Opfer der Zwangssterilisierung als Verfolgte des NS-Systems. Es kann den so Argumentierenden, zumindest wenn es sich um Professionelle der Kinder- und Jugendhilfe handelt, auch nicht unbekannt sein, dass frühe traumatische Erfahrungen aus Überlebensgründen ein Leben lang abgespalten werden und dass die Gefahr post-traumatischer Reaktionen an der Schwelle des Alters und im Alter groß ist, weil durch veränderte Lebensumstände (Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, Einsamkeit, Krankheiten, Angst vor Hilflosigkeit, Angewiesenheit und erneuter Fremdbestimmung) und nachlassende psychische Kräfte die Abspaltungsleistungen nicht mehr durchgehalten werden können. Wie oft habe ich gehört. „Das ist doch eigenartig, dass diese Leute jetzt solche Behauptungen aufstellen, wo sie doch offenbar jahrzehntelang einigermaßen gut gelebt haben, was wollen sie damit erreichen?“