Ehemalige Heimkinder, die "Sachleistungen" aus dem Opferfonds beziehen wollen, müssen ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Dies ist dann nachvollziehbar, wenn es sich um Leistungen handelt, die gesundheitliche Folgeschäden kompensieren sollen. Auch bei anderen Schadensabwicklungen (Unfall, Haftpflichtansprüchen bei Personenschäden) sind solche Schweigepflichtsentbindungen übliche Praxis. Das von den Anlaufstellen vorgelegte Formular ist also selbstverständlich notwendig, auch wenn vermeintliche Opfervertreter jetzt laut "Skandal" schreien. Der Skandal ist bei diesen "Opfervertretern" zu finden. Sie haben trotz entsprechender Warnungen nicht reagiert, diese Warnungen teils gar als Hetze und Stimmungsmache beschimpft. Sie sollten endlich schweigen, statt den Opfern auch heute noch immer wieder neue Hoffnungen zu machen. Es ist ganz klar: Wer etwas aus dem Opferfonds will, muss die Hose runterlassen. Das wurde schon vor zwei Jahren prophezeit.