Wieder einmal war es Martin Mitchell aus Australien, der rechtzeitig auf Spurensuche ging. Wo sind die Anlaufstellen für die milden Gaben aus dem Opferfonds, den der Bundestag Mitte des Jahres beschlossen hatte? Mitchell hat vor einigen Wochen einen ersten Hinweis gegeben und einen Brief des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe an ein Opfer per Email zur Information gegeben. Inzwischen konnte er auch einige Links, die auf Anlaufstellen in anderen Bundesländern hinweisen, nachliefern.
Hier also zunächst der Brief des LWL,
danach die bisher unvollständige Linkliste,
danach: „Der Wolf verteilt die Wurst – Skandal Anlaufstellen“.
LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordiantionsstelle Sucht
LWL – Für die Menschen – Für Westfalen-Lippe
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) - 48533 Münster
Ansprechspartner: Matthias Lehmkuhl
Tel.: 0251 591-3635
Fax: 0251 591-6511
Münster: 15.12.2011
Az.:
[ Ein ehemaliges Heimkind
in Nordrhein-Westfalen ]
Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“
Information über das Verfahren der regionalen Anlauf- und Beratungsstelle beim LWL-Landesjugendamt Westfalen
Sehr geehert........
Ich hatte ihnen zugesagt, Sie noch vor Weinachten über das weitere Verfahren zu informieren.
Zwischenzeitlich sind auf Bundesebene weitere Verfahrensschritte geklärt worden. Sollten sich noch Änderungen ergeben, werde ich Sie kurzfristig informieren. Aktuell kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Zu Beginn des Jahres 2012 werden die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen errichtet. Die jeweilige Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem heutigen Wohnort. Für Westfalen ist die Anlaufstelle wie folgt zu erreichen
LWL-Landesjugendamt Westfalen
Regionale Anlauf- und Beratungsstelle
Matthias Lehmkuhl
Warendorfer Straße 25
48133 Münster
Tel.: 0251 591-3625
E-mail: matthias.lehmkuhl@lwl.org
Über die Kontaktdaten der Anlaufstellen in den anderen Bundesländern liegen mir noch keine Informationen vor. Hier soll in Kürze eine Webseite im Internet www.fonds-heimerziehung.de freigeschaltet werden. Adressen und weitere Informationen können Sie dann auch dort einsehen.
Derzeit werden für die Beratungsstelle in Münster noch Mitarbeitende ausgewählt. Für die erste Zeit Anfang des Jahres 20112 bin ich persönlich weiterhin Ihr Ansprechspartner. Sie können sich gerne ab dem 09.01.2012 unter den oben angegebenen Kontaktdaten an mich wenden. Antragsformulare liegen zur Zeit noch nicht vor. Wegen des hohen Nachfragebedarfs möchte ich Sie bitten, nur nach vorheriger Terminabsprache persönlich in Münster vorstellig zu werden.
Anträge können bei der Anlauf- und Beratungsstelle bis zum 31.12.2014 gestellt werden. Relevant sind Unterbringungszeiten zwischen 1949 und 1970.
Antragsberechtigt ist nur der Personenkreis, der im Rahmen der Jugendhilfe in einem Heim untergebracht war. Für Menschen, die im Rahmen der Behinderten- oder Krankenhilfe in der damaligen Zeit untergebracht waren, muss auf Ebene des Bundes noch eine Lösung gefunden werden.
Wie Sie wissen, gliedert sich der Entschädigungsfonds in zwei Teile. Aus dem sogenannten „Rentenersatzfonds“ können Leistungen wegen der Minderung von Rentenansprüchen aufgrund nicht gezahlter Sozialversicherungsabgaben bezogen werden. Hierfür ist ein Pauschalbetrag für jeden Monat der Beschäftigung festgelegt. Arbeitszeiten werden ab dem 14. Lebensjahr berücksichtigt. Dieser Rentenersatzfonds ist die einzige Möglichkeit für die Betroffenen direkte finanzielle Leistungen zu erlangen.
Aus dem „Fonds für Folgeschäden aus der Heimerziehung“ können Leistungen für Folgeschäden und für besonderen Hilfsbedarf aufgrund von Erfahrungen und Schädigungen durch die Heimunterbringung beantragt werden. Hieraus werden keine Zahlungen an Sie direkt geleistet, sondern Kosten für Leistungen und Maßnahmen übernommen. In Betracht kommen hier Kuren, Rehamaßnahmern, Therapien oder auch die Unterstützung bei der Wohnungssuche bzw. dem behindertengerechten Umbau eines Badezimmers. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Hier muss im Einzelfall mit der Anlauf- und Beratungsstelle vereinbart werden, welche Leistungen sinnvoll bzw. notwendig sind und nicht von anderen Stellen (z.B. Krankenkassen) finanziert werden müssen. Leistungen können bis zu einer Obergrenze von 10.000 € gewährt werden.
Allgemein ist zu dem Verfahren noch Folgendes anzumerken. Damit etwaige Leistungen aus dem Fonds, nicht auf andere Leistungen angerechnet werden, muss noch eine gesetzliche Regelung geschaffen werden. Diese liegt zur Zeit noch nicht vor. Dies bedeutet, dass insbesondere mit Leistungen aus dem Rentersatzfonds noch abgewartet werden muss. Der Fonds selbst wird auch erst frühestens ab März über finanzielle Mittel verfügen. Wie Sie bereits wissen, werden Leistungen aus dem Fonds nur an Betroffene gewährt, die erklären, dass sie auf die Geltendmachung jeglicher weiterer Forderungen unwiderruflich verzichten. Über die Auswirkungen und die Reichweite dieser Erklärung werden wir Sie im Einzelfall ausführlich aufklären.
Zudem bitte ich wegen des erwarteten hohen Nachfrageandrangs um Verständnis, dass es Anfangs bei der Kontaktaufnahme zu Verzögerungen kommen kann. Dies wird sich ändern, sobald die neuen Mitarbeitenden in der Anlaufstelle tätig sind. Dann ist es sicherlich auch möglich, Termine bei Ihnen vor Ort zu vereinbaren, um Ihnen den Weg nach Münster zu ersparen.
Für weitere Nachfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Heute wünsche ich Ihnen erst einmal einige geruhsame Weinachtsfeiertage und einen guten Start in neue Jahr 2012.
Freundliche Grüße aus Münster
i.A.
M a t t h i a s . L e h m k u h l
Matthias Lehmkuhl
Unvollständige Linkliste:
GOOGLE-SUCHSTRANG: "Anlaufstelle"+"Heimkinder"+"[jedes Bundesland]"
d.h "[jedes alte Bundesland]" oder
GOOGLE-SUCHSTRANG: "[jedes alte Bundesland]"+"Anlaufstelle"+"Heimkinder"
BEISPIEL: "Anlaufstelle"+"Heimkinder"+"Bayern"
RESULTAT: http://www.blja.bayern.de/heimkinder.html ( offizielle Webseite )
WEITERES BEISPIEL: "Anlaufstelle"+"Heimkinder"+"Hessen"
RESULTAT: http://www.fnp.de/fnp/region/hessen/millionenentsch-digung-fuer-ehemalige-heimkinder_rmn01.c.9382731.de.html
WEITERES BEISPIEL: "Anlaufstelle"+"Heimkinder"+"Saarland"
RESULTAT: http://www.fnp.de/fnp/region/hessen/millionenentsch-digung-fuer-ehemalige-heimkinder_rmn01.c.9382731.de.html ( undatierte Anfrage seitens Deutscher Bundesverband für Soziales Arbeit e.V. bei der Landesregierung bezüglich der Einrichtung solch einer Anlaufstelle )
WEITERES BEISPIEL: "Anlaufstelle"+"Heimkinder"+"Rheinland-Pfalz"
RESULTAT: http://www.rhein-zeitung.de/startseite_artikel,-Millionenentschaedigung-fuer-misshandelte-Heimkinder-_arid,339849.html
WEITERES BEISPIEL: "Anlaufstelle"+"Heimkinder"+"Niedersachsen"
RESULTAT: http://www.fnp.de/fnp/region/hessen/millionenentsch-digung-fuer-ehemalige-heimkinder_rmn01.c.9382731.de.html
Als RESULTAT eines erhaltenen GOOGLE-ALERTs die Stadt, bzw. das Land BERLIN @ http://www.morgenpost.de/printarchiv/titelseite/article1866173/Berlin-entschaedigt-Heimkinder.html ( 28.12.2011, 02:51 ) ( nur Teil dieses Artikels wird präsentiert --- als Ganzes ist dieser Artikel gebürenpflichtig )
Prof. Manfred Kappeler zu:
„Regionaler Anlauf- und Beratungsstellen für ehemalige Heimkinder“
Der Lenkungsausschuss hat eine
„Verwaltungsvereinbarung“ entworfen, die in den nächsten Tagen von Bund, Ländern und
Kirchen unterzeichnet wird. In ihr wird den Bundesländern zugestanden, für die vom
Bundestag beschlossene Einrichtung „Regionaler Anlauf- und Beratungsstellen für ehemalige
Heimkinder“ 12 Millionen Euro aus dem für Entschädigungsleistungen vorgesehenen Fonds
abzuzweigen. Diese Stellen sollen die Anträge ehemaliger Heimkinder nach den
„verbindlichen“ Kriterien bearbeiten, die von der oben erwähnten „AG Leistungsrichtlinien“
für den Lenkungsausschuss erarbeitet worden sind und von einem Bundesamt, das den Fonds
„abwickelt“ zuletzt auf ihre „Richtigkeit“ überprüft werden, bevor es zu einer Leistung an die
AntragstellerInnen kommt.
Diese „Anlauf –und Beratungsstellen“ waren einer der Hauptpunkte in den Verhandlungen
am RTH. Die VertreterInnen der Ehemaligen verlangen im Abschlussbericht des RTH
„unabhängige Stützpunkte“, die in den Regionen Treffpunkte für ehemalige Heimkinder sein
sollen, in denen sie umfassende Beratung und Unterstützung von der Aktensuche, über die
Vermittlung in geeignete Therapien bei posttraumatischen Belastungsstörungen, Alternativen
zur stationären Altenpflege, in diversen Fragen für die juristischer Sachverstand benötigt
wird, zu angeleiteten oder selbstorganisierten Selbsthilfegruppen, Öffentlichkeitsarbeit und
schließlich bei der Stellung von Anträgen an den Entschädigungsfonds, bekommen sollen. Bei
der Auswahl des jeweiligen Trägers der Stelle (keine öffentlichen oder freien Träger der
Jugendhilfe, die in die Geschichte der Heimerziehung verstrickt waren und aktuell
Erzieherische Hilfen nach SGB VIII anbieten) und der hauptamtlichen MitarbeiterInnen
(wahrscheinlich zwei pro Regionalstelle) beanspruchen die Ehemaligen substanzielle
Mitwirkung und ein Vetorecht. In der vom Lenkungsausschuss jetzt vorgelegten
„Verwaltungsvereinbarung“ ist weder die Unabhängigkeit noch die substanzielle Mitwirkung
ehemaliger Heimkinder vorgesehen. Die Regionalstellen werden in unterschiedlichen
bestehenden Behörden eingerichtet: in Hessen bei den Versorgungsämtern, in Bayern Baden-
Würtemberg, NRW bei den Landesjugendämtern in anderen Ländern bei kommunalen
Jugendämtern etc.. Verwaltungsangestellte bzw. Beamte aus dem vorhandenen
Personalbestand, werden in diese Stellen abgeordnet. Dass diese subalternen und
weisungsgebundenen Frauen und Männer, falls sie ehemalige Heimkinder bei der
Realisierung ihrer Interessen und Bedürfnisse unterstützen wollen, sofern sie dazu überhaupt
die notwendigen Fähigkeiten und Qualifikationen besitzen, in für sie unlösbare
Loyalitätskonflikte kommen, ist absolut sicher.
Für die Bereitstellung dieses Personals, dass sowieso von den jeweiligen Behörden bezahlt
werden muss, holen sich die öffentlichen Träger das Geld aus dem Fonds, mit der
Begründung, die Tätigkeit dieser MitarebeiterInnen käme den ehemaligen Heimkindern
zugute und gehöre zu den aus dem Fonds zu finanzierenden Entschädigungsleistungen. Sofern
„geeignete“ Leute im „Überhang“ bzw. in dem aus dem „Überhang“ in verschiedenen
Ländern gebildeten „Stellenpools“ sind, sollen sie in den Regionalstellen eingesetzt werden.
Auf einer Veranstaltung am 11./12.Dezember in Köln, wird das Bundesfamilienministerium
60 zukünftige MitarbeiterInnen der regionalen „Anlauf- und Beratungsstellen“ in ihre
Aufgaben „einweisen“."
Prof. Manfred Kappeler zu Ausschluß des Rechtsanspruches (Verzichtserklärung):
"In den „Richtlinien“ nach denen die Regionalstellen arbeiten sollen, wird ein Rechtsanspruch
ehemaliger Heimkinder auf Leistungen aus dem Fonds ausgeschlossen. Bei Ablehnung oder
Minderung ihres Antrags erhalten sie keinen rechtsmittelfähigen Bescheid. Widerspruch und
Klage beim Sozialgericht sind damit ausgeschlossen. Die Bewilligung wird zu einem jeder
Willkür offenen Gnadenakt. Ein Antrag kann außerdem nur gestellt werden, wenn eine
umfassende Verzichterklärung unterschrieben wird. Sie lautet: „Leistungen aus dem Fonds
werden nur für Betroffene gewährt, die erklären, dass sie mit Erhalt einer Leistung aus dem
Fonds auf Geltendmachung jeglicher Forderungen, einschließlich der Ansprüche wegen
Rentenminderung aufgrund der Heimunterbringung, gegen die öffentliche Hand und die
Kirchen sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, einschließlich deren
Mitglieder und Einrichtungen, unwiderruflich verzichten. Dieser Verzicht umfasst auch den
Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung“. Durch die Aushebelung des Art. 19 Abs. IV
GG ( „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der
Rechtsweg offen“), werden die ehemaligen Heimkinder zu BürgerInnen zweiter Klasse
degradiert und erneut gedemütigt. In einem führenden Grundrechtskommentar heißt es: „Die
Stellung des Art. 19 IV im GG ist überragend. Sie ist nur zu vergleichen mit der des Art. 2 I.
Dort erklärt sich das Grundgesetz für einen materiellrechtlich lückenlosen
Individualrechtsschutz. Mit Art 19 IV fällt die ebenso wichtige Entscheidung für einen
verfahrensrechtlich lückenlosen Individualrechtsschutz“. (Maunz-Düring, Grundgesetz
Kommentar, 1973, München). Die „Verzichterklärung“ ist also eine Täterschutzklausel. Der
Vertreter des Bundesjustizministeriums in der „AG Leistungsrichtlinien“ hat das
unumwunden zugegeben, indem er auf die Vorhaltung, die „Verzichterklärung“ sei
grundgesetzwidrig und rechtlich nicht haltbar, antwortete, dass sie aber eine „abschreckende
Wirkung“ haben werde. „Verzichterklärungen“ sind üblich, wenn das Gericht den
Kontrahenten in einem Streitverfahren vorschlägt, den Streit in einem „Vergleich“
beizulegen. Wenn sie dem Vorschlag zustimmen, werden sie von Kontrahenten zu
Verhandlungspartnern. Ihre Einigung, die den Verzicht weiterer Forderungen einschließt,
beendet das gerichtliche Verfahren. Diese Regelung kann auf die Anträge der ehemaligen
Heimkinder an den Fonds nicht angewendet werden, weil sie nicht das Ergebnis eines
Aushandlungsprozesses unter Moderation eines Gerichtes sind und auch nicht eine
Vereinbarung zwischen Privatleuten."
Prof. Manfred Kappeler zu den Leistungen:
"Aus dem sog. Folgeschäden-Fonds werden nur Sachleistungen bis zu einer Höhe von
maximal 10 000 Euro finanziert: Z.B. Kosten, die bei der Aktensuche anfallen,
Therapiekosten soweit sie nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, Hilfsmittel für das
Leben in der eigenen Wohnung bei fortgeschrittenem Alter oder Pflegebedürftigkeit mit
Pflegestufe 1, soweit sie nicht von der Pflegeversicherung bezahlt werden etc.. Solche
Sachleistungen werden nur „nachrangig“ gewährt, d.h. wenn sie durch das System der
Sozialen Sicherung nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden. Eine frei
verfügbare Entschädigungssumme, die von den ehemaligen Heimkindern am RTH als
Opferrente in Höhe von 300 Euro mtl. gefordert worden war, kann nicht beantragt werden.
20 Millionen stehen für einen einmaligen Rentenausgleich z.Vfg. Aus diesem sog. Renten-
Fonds kann ein ehemaliges Heimkind, dass als Jugendliche(r) während der Heimerziehung
arbeiten musste, ohne dass dafür Soz1alversicherungsbeiträge abgeführt wurden, eine
Einmalzahlung von maximal 5000 Euro erhalten, sofern diese Arbeit heute als
sozialversicherungspflichtig eingestuft würde. Dieser Nachweis ist aber nur schwer zu
erbringen, da Zeiten nachgewiesen werden müssen und die Heimträger behaupten, es habe
sich nicht um Erwerbsarbeit gehandelt, sondern um Arbeitserziehung bzw. Erziehung zur
Arbeit."
http://gewalt-im-jhh.de/hp2/Kritischer_Ruckblick_2011.pdf
Der Wolf verteilt die Wurst – Skandal Anlaufstellen
Ich habe es mir doch gedacht, schon vor zwei Jahren: Sollten die vielfach mißhandelten Heimkinder irgendwann einmal finanzielle Hilfe erfahren, müssen sie vor den Täterinstitutionen erneut die Hosen fallen lassen. Bei den Landesjugendämtern oder den Landschaftsverbänden sollen die Opfer ihre Anträge einreichen. Gerade bei diesen Behörden, die in der Aufsichtspflicht, zumindest ab 1961, völlig versagt und dadurch erst massive Gewalt an sogenannten „Erziehungszöglingen“ ermöglicht haben. Sie haben nicht etwa unangemeldet die Läden inspiziert, die sie finanziert haben. Es ist kaum bekannt, daß sie ein Gespräch mit den Inhaftierten geführt und sie nach ihren Eindrücken befragt haben. In den damaligen Orthopädischen Anstalten Volmarstein zum Beispiel, in denen behinderte Klein- und Schulkinder unvorstellbare Gewaltexzesse erleiden mußten, hat es direkte Kontakte der Landschaftsverbände zu den Gequälten nicht gegeben. So waren es ein ehemaliger Diakonenschüler und eine Diakonische Helferin, die durch ihre Zivilcourage und Anprangerung der skandalösen Verhältnisse dieses verbrecherische Treiben letztendlich stoppen konnten.
Die Vertreter der Täter sollen über die Vergabe der Mittel für notwendige Therapien und entgangene Rentenansprüche entscheiden. Wer kontrolliert die, die damals nicht kontrolliert haben, eigentlich in dieser Sache? Wer schaut ihnen auf die Finger und überprüft, ob die Geschundenen nicht erneut über den Tisch gezogen werden? Welche Opfervertreter entscheiden mit? Fragen, die schnellstens geklärt werden müssen!
Und dann ist da noch die Frage, ob es stimmt, daß die Opfer beim Empfang dieser Mittel eine Verzichtserklärung auf weitere Ansprüche und juristische Maßnahmen unterschreiben müssen. Entsprechende Forderungen sind bereits im Umlauf. Eine Antwort steht aus, obwohl für einige Opfer von dieser Klarstellung die Entscheidung zur Antragstellung abhängt.
Schließlich sollen die Opfer durch die Hintertür „Arbeitskreis Fondsumsetzung Heimerziehung“ zu den erneuten Lumpereien und Demütigungen ihre Zustimmung geben. Die Homepage dieses Kreises ist so lückenhaft, wie es die des RTH war. Wenigstens drei Sitzungen haben stattgefunden. Man findet lediglich ein dürftiges Protokoll der ersten Sitzung. Es ist wahrscheinlich, dass diese Truppe um Professor Schruth genauso geheim tagt, wie der RTH es tat. Ob dieser Kreis überhaupt noch etwas zu melden hat, wo bereits alle Würfel gefallen sind oder bis zum Ersten des kommenden Jahres sein müssten, darf bezweifelt werden. Wahrscheinlich sind auch hier mehr oder weniger Statisten am Werk, die für die Aussage herhalten müssen, daß jeder Schritt des Bundes und der Länder ja von den Opfern mitgetragen wurde.
Die Verteilung der Kollekte aus dem Opferfonds wird eher unanständig vonstatten gehen, so unanständig, wie es die Arbeit des RTH war.
Klaus Klüber hat Matthias Lehmkuhl vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe befragt:
Um Betroffenen auf meiner Webseite www.ex-Heimkinder.de Orientierungshilfen hinsichtlich des Hilfefonds für ehemalige Heimkinder anbieten zu können, habe ich nachfolgend einige Fragen zusammengestellt, die mich auch persönlich interessieren.
http://www.ex-heimkinder.de/Antwort_NRW.htm
Danke Klaus Klüber für Dein Engagement!