Der evangelische Pfarrer im Ruhestand Dierk Schäfer aus Bad Boll fordert auf:
"Ich möchte hiermit alle ehemaligen Heimkinder ermutigen, ihren Antrag noch vor Ablauf der trickreichen Frist bei den Anlaufstellen einzureichen. Notfalls mit „Begründung folgt“. Wichtig ist das Eingangsdatum des Antrags.
Wer dies tut, ist frei darin, seine Almosengeber weiterhin zu verachten, und er/sie tut Recht daran."
Erich Kronschnabel, rühriger Aktivist im Kampf um echte Heimopferentschädigung, gibt Hilfestellungen:
"@ alle Leser
Wer Ansprüche beim Fonds Heimerziehung anmelden will, muß KEINE BEGRÜNDUNG beifügen.
Zur Fristwahrung genügt ein formloses Schreiben, das per E-Mail, per Briefpost oder Fax an die zuständige
Anlauf- und Beratungsstelle geschickt werden muss.
Die Adresse der zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle findet man hier:
http://www.fonds-heimerziehung.de
Auf der Homepage findet man auch nützliche Hinweise und Informationen. Lest bitte das “Kleingedruckte”;
damit die Feinheiten verstanden werden!
Zur Fristwahrung ist der EINGANG der Anspruchsanmeldung bis zum
– 30.09.14 (Fonds Ost)
– 31.12.14 (Fonds West) FEIERTAGE BERÜCKSICHTIGEN!!!
erforderlich.
Die zuständige Anlauf- und Beratungsstelle teilt dann mit, welche Unterlagen erforderlich sind. Ich nenne
hier die “Pflichtpapiere”:
– Kopie vom Ausweis, BEIDE Seiten
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http://dierkschaefer.wordpress.com/2014/08/27/von-staat-und-kirchen-geld-zu-nehmen-fur-ergaunerte-gewinne-ist-keine-schande/#comments
– Kopie des Nachweises der Heimunterbringung, soweit ein solcher Nachweis erbracht werden kann.
– Rentenversicherungsnachweise (VERLAUFSÜBERSICHT)(ggfs. vom Versicherungsträger anfordern, ist
kostenlos)
Erstellt für euch selbst eine chronologische Zusammenfassung der Heimerlebnisse, schreibt euch bekannte Namen von Personal und Heimkindern auf, damit ihr das jederzeit nachschlagen könnt.
Wichtig!!!: Fragen nach sexuellen Übergriffen während der Heimzeit müssen nur mit JA oder NEIN beantwortet
werden. Anlaufstellen sind nicht befugt, Einzelheiten zu fragen, weil solche mit dem Antrag nichts
zu tun haben! Sexueller Mißbrauch wird über den Fonds Heimerziehung NICHT finanziell
abgegolten.
Noch wichtiger!!!: Wer einen Antrag gemäß Opferentschädigungsgesetz gestellt hat, erhält aus dem
Fonds Heimerziehung KEINE LEISTUNGEN, solange das OEG-Verfahren läuft!!!!
Wir kennen das aus der Praxis. Ein nach dem OEG gestellter Antrag muss zurückgezogen
werden, erst danach gibt es Geld aus dem Fonds Heimerziehung.
Später, nach den Zahlungen des Fonds, kann ein neuer Antrag nach dem OEG gestellt
werden.
Im Antragsformular des Fonds Heimerziehung wird ausdrücklich gefragt, ob ein OEG-Antrag
gestellt werden soll. Vorsicht, das ist eine üble Fangfrage! Wer sie mit JA beantwortet,
erhält Monate später von der Geschäftsstelle des Fonds die lapidare Mitteilung, dass der
Antrag nicht bearbeitet werden kann, weil ein geplanter Antrag gemäß OEG vorrangig
zu bewerten ist.
Ich erlebte Anlaufstellenpersonal, das diese Hinterhältigkeit im Formular nicht mal zu deuten
wußte und die Antragsteller unbewußt vor die Wand laufen ließ. Verlorene Monate und
endloser Frust waren das Ergebnis."
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