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27. August 2014 3 27 /08 /August /2014 23:15

Der evangelische Pfarrer im Ruhestand Dierk Schäfer aus Bad Boll fordert auf: 

"Ich möchte hiermit alle ehemaligen Heimkinder ermutigen, ihren Antrag noch vor Ablauf der trickreichen Frist bei den Anlaufstellen einzureichen. Notfalls mit „Begründung folgt“. Wichtig ist das Eingangsdatum des Antrags.

Wer dies tut, ist frei darin, seine Almosengeber weiterhin zu verachten, und er/sie tut Recht daran."


Erich Kronschnabel, rühriger Aktivist im Kampf um echte Heimopferentschädigung, gibt Hilfestellungen: 

"@ alle Leser

Wer Ansprüche beim Fonds Heimerziehung anmelden will, muß KEINE BEGRÜNDUNG beifügen.

Zur Fristwahrung genügt ein formloses Schreiben, das per E-Mail, per Briefpost oder Fax an die zuständige

Anlauf- und Beratungsstelle geschickt werden muss.

Die Adresse der zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle findet man hier:

http://www.fonds-heimerziehung.de

Auf der Homepage findet man auch nützliche Hinweise und Informationen. Lest bitte das “Kleingedruckte”;

damit die Feinheiten verstanden werden!

Zur Fristwahrung ist der EINGANG der Anspruchsanmeldung bis zum

– 30.09.14 (Fonds Ost)

– 31.12.14 (Fonds West) FEIERTAGE BERÜCKSICHTIGEN!!!

erforderlich.

Die zuständige Anlauf- und Beratungsstelle teilt dann mit, welche Unterlagen erforderlich sind. Ich nenne

hier die “Pflichtpapiere”:

– Kopie vom Ausweis, BEIDE Seiten

Alle Links in 

http://dierkschaefer.wordpress.com/2014/08/27/von-staat-und-kirchen-geld-zu-nehmen-fur-ergaunerte-gewinne-ist-keine-schande/#comments

– Kopie des Nachweises der Heimunterbringung, soweit ein solcher Nachweis erbracht werden kann.

– Rentenversicherungsnachweise (VERLAUFSÜBERSICHT)(ggfs. vom Versicherungsträger anfordern, ist

kostenlos)

Erstellt für euch selbst eine chronologische Zusammenfassung der Heimerlebnisse, schreibt euch bekannte Namen von Personal und Heimkindern auf, damit ihr das jederzeit nachschlagen könnt.

Wichtig!!!: Fragen nach sexuellen Übergriffen während der Heimzeit müssen nur mit JA oder NEIN beantwortet

werden. Anlaufstellen sind nicht befugt, Einzelheiten zu fragen, weil solche mit dem Antrag nichts

zu tun haben! Sexueller Mißbrauch wird über den Fonds Heimerziehung NICHT finanziell

abgegolten.

Noch wichtiger!!!: Wer einen Antrag gemäß Opferentschädigungsgesetz gestellt hat, erhält aus dem

Fonds Heimerziehung KEINE LEISTUNGEN, solange das OEG-Verfahren läuft!!!!

Wir kennen das aus der Praxis. Ein nach dem OEG gestellter Antrag muss zurückgezogen

werden, erst danach gibt es Geld aus dem Fonds Heimerziehung.

Später, nach den Zahlungen des Fonds, kann ein neuer Antrag nach dem OEG gestellt

werden.

Im Antragsformular des Fonds Heimerziehung wird ausdrücklich gefragt, ob ein OEG-Antrag

gestellt werden soll. Vorsicht, das ist eine üble Fangfrage! Wer sie mit JA beantwortet,

erhält Monate später von der Geschäftsstelle des Fonds die lapidare Mitteilung, dass der

Antrag nicht bearbeitet werden kann, weil ein geplanter Antrag gemäß OEG vorrangig

zu bewerten ist.

Ich erlebte Anlaufstellenpersonal, das diese Hinterhältigkeit im Formular nicht mal zu deuten

wußte und die Antragsteller unbewußt vor die Wand laufen ließ. Verlorene Monate und

endloser Frust waren das Ergebnis."

 

Alle Links in:

http://dierkschaefer.wordpress.com/2014/08/27/von-staat-und-kirchen-geld-zu-nehmen-fur-ergaunerte-gewinne-ist-keine-schande/#comments

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