Schmerzensgeld für Missbrauchsopfer nach Verjährung - Ein Urteil, auf das sich Opfer beziehen können
Vorbemerkung:
Leider darf ich keine Rechtsberatung betreiben. Dennoch ist das Urteil wichtig. Viele Opfer sexuellen Missbrauchs wurden im Zuge der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauches in den Nachkriegsjahrzehnten und der öffentlichen Darstellung retraumatisiert. Das vor Jahren Erlebte und über die Jahrzehnte Verschüttete brach oder bricht wieder auf. Ihnen wird wieder bewusst: Ich wurde Opfer von Verbrechen sexueller Art. Verständlicherweise haben Opfer das Recht auf Widergutmachung und Entschädigung und Schmerzensgeld. Die vergangen Jahre haben gezeigt, dass die "Entschuldigungen" nur Bepanthen für die Seele aber sonst folgenlos geblieben sind. Jetzt haben Opfer erstmalig ein Aktenzeichen zur Hand, dass sie zur Begründung ihrer Forderungen und ggfls. Klage heranziehen können. Wichtig ist es, sich dieses Aktenzeichen zu merken und den Artikel, den ich aus copyright-Gründen nur verkürzt wiedergeben kann. Bitte kopiert diesen Beitrag überall dort hin, wo noch Opferinitiativen bestehen. Hier der Text:
Inhalt bereitgestellt von dpa am 30.01.2013
RechtBGH: Schmerzensgeld für Missbrauchsopfer nach Verjährung
Traumatisierte Opfer sexueller Gewalt können auch nach Ablauf der Verjährungsfrist Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte in letzter Instanz eine Entscheidung des Osnabrücker Landgerichts. ... Das Opfer hatte die Taten 15 Jahre lang verdrängt und erst nach Ablauf der Verjährungsfrist zivilrechtlich auf Schmerzensgeld geklagt.
(Az.: VI ZR 217/11)