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7. Juli 2013 7 07 /07 /Juli /2013 14:51

Vorbemerkung:

Leider darf ich keine Rechtsberatung betreiben. Dennoch ist das Urteil wichtig. Viele Opfer sexuellen Missbrauchs wurden im Zuge der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauches in den Nachkriegsjahrzehnten und der öffentlichen Darstellung retraumatisiert. Das vor Jahren Erlebte und über die Jahrzehnte Verschüttete brach oder bricht wieder auf. Ihnen wird wieder bewusst: Ich wurde Opfer von Verbrechen sexueller Art. Verständlicherweise haben Opfer das Recht auf Widergutmachung und Entschädigung und Schmerzensgeld. Die vergangen Jahre haben gezeigt, dass die "Entschuldigungen" nur Bepanthen für die Seele aber sonst folgenlos geblieben sind. Jetzt haben Opfer erstmalig ein Aktenzeichen zur Hand, dass sie zur Begründung ihrer Forderungen und ggfls. Klage heranziehen können. Wichtig ist es, sich dieses Aktenzeichen zu merken und den Artikel, den ich aus copyright-Gründen nur verkürzt wiedergeben kann. Bitte kopiert diesen Beitrag überall dort hin, wo noch Opferinitiativen bestehen. Hier der Text:

 

Inhalt bereitgestellt von dpa am 30.01.2013

RechtBGH: Schmerzensgeld für Missbrauchsopfer nach Verjährung

Traumatisierte Opfer sexueller Gewalt können auch nach Ablauf der Verjährungsfrist Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte in letzter Instanz eine Entscheidung des Osnabrücker Landgerichts. ... Das Opfer hatte die Taten 15 Jahre lang verdrängt und erst nach Ablauf der Verjährungsfrist zivilrechtlich auf Schmerzensgeld geklagt.

(Az.: VI ZR 217/11)

http://www.focus.de/finanzen/recht/recht-bgh-schmerzensgeld-fuer-missbrauchsopfer-nach-verjaehrung_aid_908942.html

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Kommentare

K
Herzlichen Dank für das Publizieren, Helmut - auch ich halte es für enorm wichtig, dass Missbrauchsopfer Bescheid wissen und aufgeklärt sind!<br /> Ein Bekannter gehört zu den Opfern der Odenwaldschule. Die Berichterstattung in den vergangenen Jahren hat vieles wieder in ihm hochgebracht, an dem er sehr zu knabbern hat. Nach dem<br /> Medienspektakel bliebt er alleine mit dem Wissen zurück, was passiert ist, und empfand den eingerichteten Fonds für die Opfer als einzige Farce. Es sind derartig heftige psychische Schäden<br /> übriggeblieben, dass einer der Mitschüler meines Bekannten nicht mal mehr weiterleben wollte. Was seinerzeit mit jungen Menschen angerichtet werden, kann leider kein Schmerzensgeld der Welt<br /> wiedergutmachen, aber ich halte es für wichtig, es dennoch einzufordern. Denn andernfalls kommen die Täter gänzlich ungestraft davon, und das funktioniert nicht.
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