Schreiben des Runden Tisches vom 21. 4. 09 Link hier klicken
Mit der Problematik der Behindertenhilfe sprechen Sie ein wichtiges und sensibles Thema an. Der Deutsche Bundestag hat den Runden Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren" mit der Aufarbeitung der Jugendhilfepraxis im Bereich des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (RJWG) bzw. Jugendwohlfahrtsgesetzes (JWG) beauftragt. Daher wird sich der Runde Tisch ausschließlich mit der damaligen Heimerziehung im Bereich der Jugendhilfe in den „alten Ländern“ befassen können.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Ergebnisse des Runden Tisches keine Signalwirkung auf angrenzende Bereiche, wie etwa die Behindertenhilfe, entfalten könnten.
Wir aber müssen uns - schon wegen der Größe und Schwierigkeit des uns gestellten Themas - in dem vorgegebenen Zeitrahmen auf die Jugendhilfe beschränken.
...
Durch Ihre Zuschriften habe ich erfahren, dass Herr Dierk Schaefer für einige ehemalige Heimkinder als Fürsprecher fungiert und sich in dieser Hinsicht stark engagiert. Deshalb wurde er bereits zur 2. Sitzung des Runden Tisches zu einem umfassenden Votum eingeladen.
Auf Ihre Forderung, Herrn Schaefer dauerhaft an den Runden Tisch „einzuberufen“, möchte ich Ihnen mitteilen, dass die personelle Besetzung des Runden Tisches abgeschlossen ist. Die ehemaligen Heimkinder werden am Runden Tisch durch drei Betroffene vertreten. Um Kontinuität in der Zusammenarbeit zu gewährleisten, ist eine Veränderung dieser Zusammensetzung zur Zeit nicht geplant.
Zu den einzelnen Misshandlungen und Straftaten
Eindeutig an erster Stelle, weil am häufigsten genannt, sind Schläge und sonstige körperliche Misshandlungen sowohl durch den größten Teil der Stationsschwestern als auch durch drei Lehrerinnen und den ersten Schulrektor. Zu dieser Kategorie zählen:
Hiebe mit dem Krückstock auf die Finger
Hiebe mit dem Krückstock auf den Kopf, gegen den Rücken, in die Kniekehle
Unkontrollierte Hiebe mit dem Krückstock ohne Beachtung des Ziels
Schläge mit den Fäusten auf den Kopf, ins Gesicht, auf die Ohren
Schläge mit den flachen Händen ins Gesicht und auf die Ohren
Das Schleudern des kindlichen Körpers gegen Heizungsrohre
Aufschlagen des Kopfes auf die Pultplatte
Einquetschung des Kopfes in die Flügel der klappbaren Schultafel
Traktieren der „Eckensteher“ mit dem Stock - wenn sie gefallen sind - solange, bis sie wieder aufstanden
Werfen von Gegenständen nach Kindern
In einem Fall: Zusammentreten eines Kindes, dass zuvor unter dem Lehrerpult gefangen gehalten wurde
Kindern an den Haaren ziehen und dabei über den Holzfußboden ziehen
Kinder ohne Vorwarnung schlagen
Weitere Gewalttätigkeiten bestanden in der Ausübung psychischer Gewalt:
Kleinkinder mit dem „Bullemann“ oder der Leichenhalle drohen
Kleinkinder und andere Kinder in permanente Angstzustände versetzen durch Drohungen, unangekündigte Schläge, Schlafentzug, unkontrollierte Gefühlsausbrüche
Zerstörung jeder Regungen von Mitgefühl für die Mitschüler durch Aufstachelung zur Anzeige irgendwelcher Vergehen (hat ins Bett gemacht, hat wieder mit dem Kopf gewackelt) und Belohnung in Form wohlwollender Zuwendung (freundliche Worte)
Isolationsfolter, stundenlanges, tagelanges, wochenlanges Einsperren in Badezimmer, Abstellraum oder Wäschekammer - oder im Urlaub in einem leeren Zimmer.
Beleidigung: „Du bist nicht dumm, sonder asozial.“
Psychische Folter: Insekten ins Bett legen und Betroffene zwingen, sich nackt auf die teils lebenden Insekten zu legen.
Anstiftung zum Denunzieren.
Aufforderung einzelner Mitarbeiter an einzelne Kinder einzelne andere Kinder zu schlagen.
Sexueller Missbrauch
Hier sind an erster Stelle die Verbrechen des Rektors F. zu nennen, der sich an mindestens 5 Schülerinnen und Schüler verging und zusah, wenn andere dies taten. In diese Kategorie sortieren wir aber auch ein:
Zur-Schau-Stellung der sekundären Geschlechtsmerkmale
Stimulierung und Erregung von Jugendlichen unter Einsatz des Waschlappens und Seife, wobei die direkte Berührung mit den Händen nicht ausgenommen war
Fortführung dieser Stimulierungen bis zu den bekannten Ergebnissen
Hinzuziehung von jungem Personal zur Besichtigung der Geschlechtsregion unter Hinweis auf Pickel, die behandelt werden müssten
Anschließende Bestrafung dieser Opfer, weil sie angeblich „Schweine“ seien.
Auskleiden und neu Einkleiden von Mädchen, bereits im Speisesaal vor allen anderen Mädchen
Untersuchung der Brüste und des Intimbereiches auf Weiterentwicklung, wobei vordergründig Büstenhalter angepasst werden sollten
Herunterziehen der Hose wenigstens eines männlichen Schülers durch die Lehrerin ST
Weitere Brutalitäten:
Wegnahme des Spielzeugs
Einschränkung der Flüssigkeitszufuhr; In einigen Fällen bis zur Reduzierung auf eine halbe Tasse Muckefuck pro Tag
Zertreten und Zerstören von Spielzeug
Schwere körperliche Arbeit, in einem Fall bereits ab 7 Jahren. Alle Ehemalige, die zu körperlicher Arbeit fähig schienen, wurden eingesetzt.
Verletzung des Briefgeheimnisses, Zensur der ausgehenden Briefe, Verhinderung von Briefsendungen, Vorenthaltung von Briefeingängen.
Zur medizinischen Versorgung:
Fehlende Medikamente, da diese in die DDR verschickt wurden.
Fehlende Behandlung von Mittelohrentzündungen, in deren Folge es zu Operationen und einseitigen Taubheiten kam.
Keine Behandlung zumindest einer Mittelohrvereiterung
Druckstellen wurden erst behandelt, wenn sie völlig vereitert waren (HD).
Abbruch der bis dahin medizinischen Behandlung nach Einweisung ins JHH (HO).
Zu späte Behandlung einer Skoliose (HO).