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30. Mai 2012 3 30 /05 /Mai /2012 00:08

 

Dierk Schaefers Blog

Noch einmal: Anhörung in München 

Mittlerweile haben sich ein paar Problempunkte herausgeschält.

1. Die kommunale Zuständigkeit bei der Anrechnung oder Nichtanrechnung von Fondsleistungen.

Wir haben es mit einer föderalen Rechtskonstruktion zu tun, die dafür sorgt, daß Sozialleistungen nach Gutsherrenart zugemessen werden. Der Gutsherr ist jeweils der Landrat oder der Oberbürgermeister einer Stadt. Diese Gutsherrenherrlichkeit verhindert bundesweite Regelungen – übrigens auch bei jugendamtlichen Handeln. Häufig gerät die Praxis dann zulasten von sozial Schwachen, denn die sind den Kommunen nur eine Belastung. Bei den Nazis sprach man von unnützen Fressern, was heute niemand mehr zu sagen wagt, doch man handelt danach.

Zum Fall München ist daran zu erinnern, daß die Stadt München rigoros Heimkindern den Großteil des Geldes abnimmt (75%), das diese durch Zeitungsaustragen oder durch Mitwirkung bei den Oberammergauer Festspielen verdient haben.

http://dierkschaefer.wordpress.com/2011/09/20/stadt-munchen-sie-nimmt-auch-noch-heute-kinderarbeit-sich-als-beute/

Gibt es noch Familien, die ihre Kinder dermaßen abkassieren? Es ist schon etwas Besonderes, in der Hand von öffentlichen Erziehungseinrichtungen zu sein – die Erziehung ist dort ja auch viel besser.

2. Der ständige Hinweis, daß die Fondsleistungen völlig freiwillig erfolgen, also kein Rechtsanspruch besteht, mag rechtlich erforderlich sein, allerdings keinesfalls zum Schutz der ehemaligen Heimkinder. Doch die Penetranz, mit der das vorgebracht wird, dokumentiert nur die völlige Unsensibilität der von unseren Steuern bezahlten Administration. Ein Pferdeschlachter ist nichts dagegen. Denn den ehemaligen Heimkindern wird immer wieder eingebleut, daß sie keine Rechte haben, sondern nur Bittsteller und im Erfolgsfall Almosenempfänger sind. Fehlt nur noch der Hinweis, an wen die untertänigsten Dankadressen zu richten sind.

 Jetzt ganz subjektiv von mir: Wer auch zur Anhörung geht und dort spricht – bitte laßt die Heimerlebnisse draußen vor. Die sind bekannt und können den Anwesenden nur ein Gefühl vermitteln: Schaurig-schön. Dafür gibt es immer nur billige Betroffenheit, denn eine Wiedergutmachung ist angesichts der Schicksale der ehemaligen Heimkinder nicht möglich und die direkten Täter zumeist nicht mehr greifbar, – auch ohne Verjährung. Ich habe es für einen Fehler gehalten, daß bei der unsäglichen Preisverleihung an Frau Vollmer wieder die Heimkinderschicksale vorgetragen wurden.

Man sollte sich hingegen auf den großen Betrug am Runden Tisch konzentrieren. Diese Täter sind noch in Amt und Würden. Die Anhörung ist eine Chance für Öffentlichkeit. Sie sollte genutzt werden für das, was der Öffentlichkeit bisher recht erfolgreich verschwiegen wurde.

http://dierkschaefer.wordpress.com/2012/05/29/noch-einmal-anhorung-in-munchen/

 

Sozialpolitischer Ausschuss sucht ehemalige Heimkinder - Anhörung am 12. Juni 2012 im Bayerischen Landtag

Freitag, 11. Mai 2012

Der Sozialpolitische Ausschuss des Bayerischen Landtags greift im Rahmen einer Anhörung das Schicksal der ehemaligen Heimkinder von 1949 bis 1975 in Bayern und das ihnen widerfahrene Unrecht auf.

Diese Anhörung findet am Dienstag, 12. Juni 2012 in der Zeit von 11 bis 17 Uhr im Bayerischen Landtag statt.

Zahlreiche Adressen ehemaliger Heimkinder liegen beim Landesjugendamt vor, aber leider längst nicht alle. Um möglichst vielen Betroffenen die Teilnahme an der Anhörung zu ermöglichen, geht der Sozialpolitische Ausschuss an die Öffentlichkeit: Ehemalige Heimkinder, die sich von der Einladung angesprochen fühlen und Interesse an einer Teilnahme haben, werden gebeten, sich bis spätestens 23. Mai 2012 an den Bayerischen Landtag – Landtagsamt Referat P II 6 Ausschussdienst - Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit - Maximilianeum 81627 München - Telefax (089) 4126-1447 zu wenden.

Die Anhörung steht unter der Schirmherrschaft von Landtagspräsidentin Barbara Stamm.

Ehemalige Heimkinder sollen auch die Gelegenheit erhalten, zu Wort zu kommen. Bei einem großen Andrang kann das allerdings nur in begrenztem Umfang möglich sein. Dafür bitten die Veranstalter schon im Vorfeld um Verständnis.

Sobald die Anmeldung mit genauer Anschrift im Landtagsamt eingegangen ist, werden den ehemaligen Heimkindern die Unterlagen mit ausführlichen Informationen zugeschickt. Auch wenn das in der damaligen Zeit erlittene Unrecht nie ungeschehen gemacht werden kann, hoffen die Mitglieder des Sozialpolitischen Ausschusses des Bayerischen Landtages, mit dieser Anhörung einen weiteren Beitrag zur Aufklärung und Aufarbeitung leisten zu

können.

http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xchg/landtag/x/-/www1/16_9065.htm

 

25. Mai 2012 Dierk Schäfer fragt nach: "Was bewirkt der Ausschuß mit der Anhörung?"

Sehr geehrte Frau Meyer,

Ihre Einladung zur Anhörung im sozialpolitischen Ausschuß habe ich auf Wunsch eines ehemaligen Heimkindes in meinem Blog veröffentlicht und auch kritische Kommentare zu dieser Einladung erhalten (http://dierkschaefer.wordpress.com/2012/05/23/anhorung-von-ehemaligen-heimkindern-im-sozialpolitischen-ausschus-des-bayrischen-landtags/). Diese Kommentare veranlassen mich zu einigen Fragen:

1. Was bezweckt die Anhörung?

Wenn es lediglich darum gehen sollte, daß einige ehemalige Heimkinder life etwas vortragen, was inzwischen als durchgängiges Phänomen damaliger Heimerziehung bekannt ist, dann hätte die Anhörung eher voyeuristischen Charakter, wäre also obszön. Immerhin hat sogar der Runde Tisch in seinen beiden Berichten diesen Teil der Verbrechen benannt und es liegen seriöse wissenschaftliche Untersuchungen vor, die pars pro toto genommen werden könnten.

Eine nochmalige Anhörung sollte in engen Grenzen den Meldestellen vorbehalten bleiben, wenn ein Antrag gestellt wird.

2. Werden die ehemaligen Heimkinder die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen und beantwortet zu bekommen?

Dies wäre sicherlich zum Zeitpunkt der Einladung ein legitimes „Format“ einer solchen Veranstaltung. Nun liegt allerdings mittlerweile die Antwort der Bundesregierung auf die „Kleine Anfrage“ einiger MdB vor, die Klarheit in einigen Bereichen schafft, die zuvor Spekulationen vorbehalten waren. Das ist z.B. die Frage der Anrechenbarkeit auf Sozialleistungen.Antwort 17-9507 Fonds Heimerziehung

Im Hintergrund bleiben all die „Merkwürdigkeiten“ der Konstruktion des Runden Tisches, seiner Dokumentations- und Informationspolitik und seiner manipulativen Beeinflussung der unbedarften ehemaligen Heimkinder, die dort vertreten waren. Danach hatten auch die MdB nicht gefragt, und selbstverständlich wird Ihr Ausschuß darüber nichts sagen können.

Doch zur Information des Ausschusses wie auch der Meldestellen wäre es als Hintergrund-Information sinnvoll, den Fragen nachzugehen, warum wohl in Deutschland im Unterschied zu anderen Ländern keine Entschädigungen gezahlt werden, warum der Runde Tisch es nicht gewollt/vermocht hat, die Zwangsarbeitsfirmen zu benennen und zur Fondsbeteiligung aufzufordern, warum er die fachkundigen Beiträge von Prof. Kappeler weder berücksichtigt noch erwähnt hat. Wichtig wäre es auch zu erwähnen, daß eine unbefangene Beschäftigung mit dem Problem bereits vor Beginn durch die Intervention von Frau von der Leyen torpediert wurde.

Wer dies alles ohne eigene institutionelle Interessen zur Kenntnis nimmt, wird verstehen, warum manche ehemaligen Heimkinder Ihre Anhörung beargwöhnen und auch den Meldestellen fernbleiben werden.

Zur weiteren Information verweise ich auf die Beiträge von Prof. Kappeler und auf den Bericht von Helmut Jacob, der in mühevoller Recherchierarbeit das aufgearbeitet hat, was ich eine Entschuldigungs-Show nenne.

Kritischer_Ruckblick_2011

kappeler Kappeler_Kritik_Zwischenbericht_RTH 

jacob 1-3

Also noch einmal: Was bewirkt der Ausschuß mit der Anhörung?

Gern bin ich bereit, Ihre Antwort – wie auch dieses Schreiben – in meinem Blog zu veröffentlichen.

Mit freundlichem Gruß

Dierk Schäfer

http://dierkschaefer.wordpress.com/2012/05/25/2679/

wird fortgesetzt ...

 

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